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Marktgemeinde Bad Hofgastein leistet einen freiwilligen Beitrag von 30% des Interessentenbeitrages. Damit wird der Kostenanteil der Unterlieger maßgeblich reduziert.
 
Marktgemeinde Bad Hofgastein leistet einen freiwilligen Beitrag von 30% des Interessentenbeitrages. Damit wird der Kostenanteil der Unterlieger maßgeblich reduziert.
 
Vom Bauamt der Marktgemeinde Bad Hofgastein wird für jedes betroffene Objekt ein Schätzungsgutachten ausgearbeitet welches auf Grundlage der roten Gefahrenzone sowie der Zusatzzone basiert.
 
Vom Bauamt der Marktgemeinde Bad Hofgastein wird für jedes betroffene Objekt ein Schätzungsgutachten ausgearbeitet welches auf Grundlage der roten Gefahrenzone sowie der Zusatzzone basiert.
Die darin angeführte Punkteanzahl dient als Berechnungsgrundlage für die Beitragsvorschreibung. Nur Genossenschaftsmitglieder haben in der Jahreshauptversammlung das Recht auf Mitentscheidung über die Höhe der Vorschreibung.  
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Die darin angeführte Punkteanzahl dient als Berechnungsgrundlage für die Beitragsvorschreibung. Nur Genossenschaftsmitglieder haben in der Jahreshauptversammlung das Recht auf Mitentscheidung über die Höhe der Vorschreibung. Für 2017 wurde ein Punktepreis von € 6,00 beschlossen. 
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