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| | *'''Domherr:''' ist ein (geistliches) Amt in der katholischen Kirche, sie waren nicht unbedingt Kapitulare, ja nicht einmal unbedingt geweiht, sondern nur Beamte geistlicher Fürsten | | *'''Domherr:''' ist ein (geistliches) Amt in der katholischen Kirche, sie waren nicht unbedingt Kapitulare, ja nicht einmal unbedingt geweiht, sondern nur Beamte geistlicher Fürsten |
| | *'''Dompropst''' heißt der Vorstand eines Domkapitels in der katholischen Kirche, der zusammen mit dem Domdechanten und den Domkapitularen das Domkapitel bildet | | *'''Dompropst''' heißt der Vorstand eines Domkapitels in der katholischen Kirche, der zusammen mit dem Domdechanten und den Domkapitularen das Domkapitel bildet |
| − | * '''Dosser''' nannten sich die Händler von [[Salz]], die das Salz auf hölzernen „Krachsen“ (Tragegestelle) am Rücken trugen und damit von Haus zu Haus gingen um es zu verkaufen<ref>Quelle Salzburgwiki-Beitrag [[Thumegger-Bezirk]]</ref> | + | * '''Dosser''' nannten sich die Händler von [[Salz]], die das Salz auf hölzernen „Krachsen“ (Tragegestelle) am Rücken trugen und damit von Haus zu Haus gingen, um es zu verkaufen<ref>Quelle Salzburgwiki-Beitrag [[Thumegger-Bezirk]]</ref> |
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| | * '''Rechte, beide''': Als „beide Rechte“, wurden in historischer Zeit das römische Recht, das sich in der frühen Neuzeit als weltliches Recht durchsetzte, und das Kirchenrecht bezeichnet und an den Universitäten gelehrt; ein Absolvent dieser Studien war ''doctor iuris utriusque'', Doktor beider Rechte (wörtlich etwa „Lehrer beiderlei Rechts“) | | * '''Rechte, beide''': Als „beide Rechte“, wurden in historischer Zeit das römische Recht, das sich in der frühen Neuzeit als weltliches Recht durchsetzte, und das Kirchenrecht bezeichnet und an den Universitäten gelehrt; ein Absolvent dieser Studien war ''doctor iuris utriusque'', Doktor beider Rechte (wörtlich etwa „Lehrer beiderlei Rechts“) |
| | * '''Regalien:''' Hoheits- und Sonderrechte eines Königs oder eines anderen Souveräns bzw. des Staates (z.B Zollregal, Münzregal, Marktregal) | | * '''Regalien:''' Hoheits- und Sonderrechte eines Königs oder eines anderen Souveräns bzw. des Staates (z.B Zollregal, Münzregal, Marktregal) |
| − | * '''Reichung''' war die jährlich verpflichtende Abgabe der ''Gewerke'' (siehe ''Gewerke'' in diesem Artikel) an den Fürsterzbischof; ab [[1602]] war es eine goldende Kredenzschale; diese Reichungen erfolgten nachweislich bis [[1613]] und sind heute im Palazzo Pitti in Florenz, Toskana, Italien, zu sehen <ref>Quelle: {{Quelle Kulturlexikon}}</ref>; | + | * '''Reichung''' war die jährlich verpflichtende Abgabe der ''Gewerke'' (siehe ''Gewerke'' in diesem Artikel) an den Fürsterzbischof; ab [[1602]] war es eine goldene Kredenzschale; diese Reichungen erfolgten nachweislich bis [[1613]] und sind heute im Palazzo Pitti in Florenz, Toskana, Italien, zu sehen <ref>Quelle: {{Quelle Kulturlexikon}}</ref>; |
| | * '''Reitsteig''', siehe [[Reitsteig]] | | * '''Reitsteig''', siehe [[Reitsteig]] |
| | * '''Rentmeisteramt''': als ''Rentamt'' bezeichnete man seit dem späten Mittelalter die Behörde der landesherrlichen oder kirchlichen Finanzverwaltung, die unter der Führung eines ''Rentmeisters'' stand; daraus wurde später dann eine Behörde zur Verwaltung der grundherrschaftlichen Einnahmen, die der Verwaltung des landesherrlichen Kammergutes dienten,<ref>Quelle: Wikipedia </ref> | | * '''Rentmeisteramt''': als ''Rentamt'' bezeichnete man seit dem späten Mittelalter die Behörde der landesherrlichen oder kirchlichen Finanzverwaltung, die unter der Führung eines ''Rentmeisters'' stand; daraus wurde später dann eine Behörde zur Verwaltung der grundherrschaftlichen Einnahmen, die der Verwaltung des landesherrlichen Kammergutes dienten,<ref>Quelle: Wikipedia </ref> |
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| | * per '''scrutinium'''' ist die geheime Wahl per Stimmzettel im Kirchenrecht. | | * per '''scrutinium'''' ist die geheime Wahl per Stimmzettel im Kirchenrecht. |
| | * '''Sitz''', siehe [[Trinkstube]] | | * '''Sitz''', siehe [[Trinkstube]] |
| − | *'''Suffraganbistümer:''' sind Diözesen der Kirchenprovinz, die einem Metropoliten unterstehen ( In Salzburg sind dies Feldkirch, [[Seckau|Graz-Seckau]], [[Gurk]], Innsbruck ) | + | *'''Suffraganbistümer:''' sind Diözesen der Kirchenprovinz, die einem Metropoliten unterstehen ( In Salzburg sind dies Feldkirch, [[Seckau|Graz-Seckau]], [[Gurk|Gurk-Klagenfurt]] und Innsbruck ) |
| | ==Sch== | | ==Sch== |
| | *'''Scherm''' siehe [[Scherm]] | | *'''Scherm''' siehe [[Scherm]] |
| | *'''Schwaige''' siehe [[Schwaige]] | | *'''Schwaige''' siehe [[Schwaige]] |
| − | *'''Schwindgrube''', das war die Bezeichnung für den Vorläufer einer Sickergrube, also menschliche Fäkalien-Grube<ref>Quelle [[Königsgäßchen]]</ref> | + | *'''Schwindgrube''' war die Bezeichnung für den Vorläufer einer Sickergrube, also menschliche Fäkalien-Grube<ref>Quelle [[Königsgäßchen]]</ref> |
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| | * '''Taiding''', auch ''Thaiding'', siehe Salzburgwiki-Beitrag [[Taiding]] | | * '''Taiding''', auch ''Thaiding'', siehe Salzburgwiki-Beitrag [[Taiding]] |
| − | * '''Tischtitel''', lat. ''titulus mensae'', die gesetzlich gültige Versicherung eines Geistlichen vor Empfang der höhern Weihen, dass er seinen Unterhalt habe, falls er zur Ausübung der Seelsorge untauglich würde.<ref>Quelle [http://www.zeno.org/Herder-1854/A/Tischtitel]</ref> | + | * '''Tischtitel''', lat. ''titulus mensae'', die gesetzlich gültige Versicherung eines Geistlichen vor Empfang der höheren Weihen, dass er seinen Unterhalt habe, falls er zur Ausübung der Seelsorge untauglich würde.<ref>Quelle [http://www.zeno.org/Herder-1854/A/Tischtitel]</ref> |
| | * '''Trinkstube''', siehe [[Trinkstube]] | | * '''Trinkstube''', siehe [[Trinkstube]] |
| | * '''Truchsess''' war ursprünglich die Amtsbezeichnung für den Küchenmeister, der die Speisen auftrug<ref>Quelle [http://de.wikipedia.org/wiki/Truchsess_%28Hofamt%29 Wikipedia : Truchsess]</ref> | | * '''Truchsess''' war ursprünglich die Amtsbezeichnung für den Küchenmeister, der die Speisen auftrug<ref>Quelle [http://de.wikipedia.org/wiki/Truchsess_%28Hofamt%29 Wikipedia : Truchsess]</ref> |
| − | * '''Turnarius''' war nach historischem Kirchenrecht jenes Mitglied eines Dom- oder Chorkapitels (z.B. des Salzburger [Domkapitel]s), dem, wenn ein Recht des Kapitels nicht von der Versammlung der Mitglieder, sondern ''„per turnum“'' nach einer bestimmten Reihenfolge von einem einzelnen Mitglied auszuüben war, die Ausübung dieses Rechtes zukam. | + | * '''Turnarius''' war nach historischem Kirchenrecht jenes Mitglied eines Dom- oder Chorkapitels (z.B. des Salzburger [[Domkapitel]]s), dem, wenn ein Recht des Kapitels nicht von der Versammlung der Mitglieder, sondern ''„per turnum“'' nach einer bestimmten Reihenfolge von einem einzelnen Mitglied auszuüben war, die Ausübung dieses Rechtes zukam. |
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| | * '''Ungeld''', auch ''Umgeld'', war eine im [[Mittelalter]] namentlich in den Städten erhobene verbrauch- und umsatzsteuerartige Abgabe vor allem auf Bier, Wein, Getreide und Fleisch; seit dem [[16. Jahrhundert]] finden sich häufig auch territoriale Ungelder. Es wurde erstmals im [[13. Jahrhundert]] auf den Märkten und an den Stadttoren der Reichsstädte erhoben und gilt somit als älteste indirekte Steuer in Europa. Die Einzugsbeamten wurden ''ungelter'' genannt. <ref>Quellen [http://lexikon.meyers.de/wissen/Ungeld lexikon.meyers.de] und [http://u0028844496.user.hosting-agency.de/malexwiki/index.php/Ungeld Mittelalter Lexikon]</ref> | | * '''Ungeld''', auch ''Umgeld'', war eine im [[Mittelalter]] namentlich in den Städten erhobene verbrauch- und umsatzsteuerartige Abgabe vor allem auf Bier, Wein, Getreide und Fleisch; seit dem [[16. Jahrhundert]] finden sich häufig auch territoriale Ungelder. Es wurde erstmals im [[13. Jahrhundert]] auf den Märkten und an den Stadttoren der Reichsstädte erhoben und gilt somit als älteste indirekte Steuer in Europa. Die Einzugsbeamten wurden ''ungelter'' genannt. <ref>Quellen [http://lexikon.meyers.de/wissen/Ungeld lexikon.meyers.de] und [http://u0028844496.user.hosting-agency.de/malexwiki/index.php/Ungeld Mittelalter Lexikon]</ref> |
| − | * '''Urbar''' : ein [[Urbar]] war ein Verzeichnis über Besitzrechte eines Grundherrn und Leistungen seiner Grunduntertanen im [[Mittelalter]] und in der frühen Neuzeit<ref>Quelle [http://de.wikipedia.org/wiki/Urbar_(Verzeichnis) Wikipedia : Urbar Verzeichnis]</ref>; siehe auch Salzburwiki-Artikel [[Urbaramt]]; | + | * '''Urbar''' : ein [[Urbar]] war im [[Mittelalter]] und in der frühen Neuzeit ein Verzeichnis über Besitzrechte eines Grundherrn und Leistungen seiner Grunduntertanen<ref>Quelle [http://de.wikipedia.org/wiki/Urbar_(Verzeichnis) Wikipedia : Urbar (Verzeichnis)]</ref>; siehe auch Salzburgwiki-Artikel [[Urbaramt]]; |
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| − | * '''Überreiter''' waren im [[18. Jahrhundert]] eine Art berittener Gendarmerie, die meist aus pensionierten Jägern bestand.<ref>"[[Samer#Von Schmugglern|Samer]]" und themenähnliche Salzburgwiki-Artikel.</ref> | + | * '''Überreiter''' waren im [[18. Jahrhundert]] eine Art berittener [[Gendarmerie]], die meist aus pensionierten Jägern bestand.<ref>"[[Samer#Von Schmugglern|Samer]]" und themenähnliche Salzburgwiki-Artikel.</ref> |
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| | * '''Weihesteuer''' war eine Steuer zum Regierungsantritt eines neuen [[Erzbischof]]s | | * '''Weihesteuer''' war eine Steuer zum Regierungsantritt eines neuen [[Erzbischof]]s |
| | * '''Weistum''' war im [[Mittelalter]] eine urkundliche, von Gemeinden oder Schöffenkollegien gegebene Erklärung über bestehendes Recht, namentlich Gewohnheitsrecht, in einzelnen Orten. | | * '''Weistum''' war im [[Mittelalter]] eine urkundliche, von Gemeinden oder Schöffenkollegien gegebene Erklärung über bestehendes Recht, namentlich Gewohnheitsrecht, in einzelnen Orten. |
| − | * '''Welsch''' - Welschtirol, eine Bezeichnung für das [[Trentino]], einen Teil [[Tirol]]s in Norditalien | + | * '''Welsch''' – soviel wie „Italienisch“, z.B. im Namen "Welschtirol", einer Bezeichnung für das [[Trentino]], einen ehemaligen Teil [[Tirol]]s in Nord[[Italien]] |
| | * '''Widem''' (auch ''Widum'', ''Widdum'') war das der Pfarrpfründe gehörige (ge''wid''mete) unbewegliche Vermögen, wie insbesondere das Pfarrhaus<ref>Wikipedia-Artikel [http://de.wikipedia.org/wiki/Wittum#Bezeichnung_f.C3.BCr_einen_Pfarrhof_oder_Pfarrpfr.C3.BCnde "Wittum".]</ref> (davon abgeleitet sind [[Familienname]]n wie [[Widmer]], Wibmer, [[Wimmer]]). | | * '''Widem''' (auch ''Widum'', ''Widdum'') war das der Pfarrpfründe gehörige (ge''wid''mete) unbewegliche Vermögen, wie insbesondere das Pfarrhaus<ref>Wikipedia-Artikel [http://de.wikipedia.org/wiki/Wittum#Bezeichnung_f.C3.BCr_einen_Pfarrhof_oder_Pfarrpfr.C3.BCnde "Wittum".]</ref> (davon abgeleitet sind [[Familienname]]n wie [[Widmer]], Wibmer, [[Wimmer]]). |
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