: ... erhalten die Salzburger Bischöfe das in der Kirche einzigartige Recht, in den vier Eigenbistümern Gurk, [[Bistum Chiemsee|Chiemsee]], [[Seckau]] und [[Lavant]] die Bischöfe ohne Mitwirkung von Papst und Kaiser zu ernennen, einzusetzen und mit den geistlichen und weltlichen Hoheitsrechten auszustatten | : ... erhalten die Salzburger Bischöfe das in der Kirche einzigartige Recht, in den vier Eigenbistümern Gurk, [[Bistum Chiemsee|Chiemsee]], [[Seckau]] und [[Lavant]] die Bischöfe ohne Mitwirkung von Papst und Kaiser zu ernennen, einzusetzen und mit den geistlichen und weltlichen Hoheitsrechten auszustatten |