: [[7. März]] : erteilt [[Kaiser Friedrich III.]] dem [[Johann III. Beckenschlager|Salzburger Erzbischof]] das Privileg, auch in Gebieten in denen er nicht die volle Landeshoheit besitzt [[Ungeld]] einzuheben | : [[7. März]] : erteilt [[Kaiser Friedrich III.]] dem [[Johann III. Beckenschlager|Salzburger Erzbischof]] das Privileg, auch in Gebieten in denen er nicht die volle Landeshoheit besitzt [[Ungeld]] einzuheben |