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===Rechte und Aufgaben===
 
===Rechte und Aufgaben===
Gurk war und blieb eine von der Fläche her kleine Diözese mit begrenzten Rechten. Wie auch bei den [[Bischöfe von Chiemsee|Bischöfen von Chiemsee]], [[Seckau]] und [[Lavant]] war die Hauptaufgabe des Bischofs von Gurk die Vertretung des Erzbischofs. Während die anderen Bischöfe das Recht auf Vertretung nur im Sprengel ihres Bistums hatten, hatte der Bischof von Gurk das Vorrecht, den Erzbischof in der gesamten Erzdiözese zu vertreten. Anlässlich der Gründung des [[Eigenbistum Chiemsee|Bistums von Chiemsee]] bestätigte Papst Innozenz III. ausdrücklich das Recht des Gurker Bischofs als „''vicarius''“ des Erzbischofs und untersagte dem Bischof von Chiemsee jede Einmischung.
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Gurk war und blieb eine von der Fläche her kleine Diözese mit begrenzten Rechten. Wie auch bei den [[Bischöfe von Chiemsee|Bischöfen von Chiemsee]], [[Seckau]] und [[Lavant]] war die Hauptaufgabe des Bischofs von Gurk die Vertretung des Erzbischofs. Während die anderen Bischöfe das Recht auf Vertretung nur im Sprengel ihres Bistums hatten, hatte der Bischof von Gurk das Vorrecht, den Erzbischof in der gesamten Erzdiözese zu vertreten. Anlässlich der Gründung des [[Bistum Chiemsee|Bistums von Chiemsee]] bestätigte Papst Innozenz III. ausdrücklich das Recht des Gurker Bischofs als „''vicarius''“ des Erzbischofs und untersagte dem Bischof von Chiemsee jede Einmischung.
    
Da den Herzögen von Kärnten als Landesfürsten die Vogtei über das Bistum Gurk zukam, unterstand der Gurker Bischof in weltlichen Angelegenheiten dessen Gericht.
 
Da den Herzögen von Kärnten als Landesfürsten die Vogtei über das Bistum Gurk zukam, unterstand der Gurker Bischof in weltlichen Angelegenheiten dessen Gericht.

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