| − | Das große kirchliche Hoheitsgebiet des Salzburger Erzbischofs ging über seinen weltlichen Herrschaftsbereich als Reichsfürst weit hinaus und lag innerhalb der Herrschaftsgebiete mehrerer anderer Landesfürsten in Bayern, in Österreich, in Kärnten und in der Steiermark. Nicht vorwiegend wegen seelsorglicher Gründe, sondern um etwaigen Bestrebungen der dortigen Landesfürsten entgegen zu treten, auf ihren Gebieten die Gründung eigener Landesbistümer zu erreichen, errichtete das Erzbistum Salzburg auf ihrem eigenem Diözesangebiet, so genannte "Eigenbistümer", deren Gründung natürlich vom Papst genehmigt werden musste. | + | Das große kirchliche Hoheitsgebiet des Salzburger Erzbischofs ging über seinen weltlichen Herrschaftsbereich als Reichsfürst weit hinaus und lag auch innerhalb der Herrschaftsgebiete mehrerer anderer Landesfürsten in Bayern, in Österreich, in Kärnten und in der Steiermark. Nicht vorwiegend wegen seelsorglicher Gründe, sondern um etwaigen Bestrebungen der dortigen Landesfürsten entgegen zu treten, auf ihren Gebieten die Gründung eigener Landesbistümer zu erreichen, errichtete das Erzbistum Salzburg auf ihrem eigenem Diözesangebiet, so genannte "Eigenbistümer", deren Gründung natürlich vom Papst genehmigt werden musste. |
| | Das Bistum Gurk war eines der vier salzburgischen Eigenbistümer (neben Lavant, Chiemsee und Seckau). | | Das Bistum Gurk war eines der vier salzburgischen Eigenbistümer (neben Lavant, Chiemsee und Seckau). |