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'''Agrargemeinschaften''' sind eine Form land- und forstwirtschaftlicher Körperschaften.
 
'''Agrargemeinschaften''' sind eine Form land- und forstwirtschaftlicher Körperschaften.
 
== Besonderheiten ==
 
== Besonderheiten ==
Von Agrargemeinschaften wird gesprochen, wenn sich Grundstücke im gemeinschaftlichen Eigentum zweier oder mehrerer Stammsitzliegenschaften befinden. Es können Alm-, Weide- und Waldgemeinschaften unterschieden werden, je nach dem, um welchen (überwiegenden) Grundbesitz oder Gemeinschaftszweck es sich handelt.
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Von Agrargemeinschaften wird gesprochen, wenn sich Grundstücke im gemeinschaftlichen Eigentum zweier oder mehrerer Stammsitzliegenschaften befinden. Es können [[Almwirtschaft#Nach Besitzverhältnissen|Alm]]-, Weide- und [[Wald#Besitz- und Nutzungsformen|Wald]]gemeinschaften unterschieden werden, je nach dem, um welchen (überwiegenden) Grundbesitz oder Gemeinschaftszweck es sich handelt.
    
Der Grundbesitz einer Agrargemeinschaft kann eine Fläche von einem Hektar bis zu mehr als tausend Hektar umfassen.
 
Der Grundbesitz einer Agrargemeinschaft kann eine Fläche von einem Hektar bis zu mehr als tausend Hektar umfassen.
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[[Kategorie:Organisation]]
 
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