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'''Agrargemeinschaften''' sind eine Form land- und forstwirtschaftlicher Körperschaften.
== Besonderheiten ==
Von Agrargemeinschaften wird gesprochen, wenn sich Grundstücke im gemeinschaftlichen Eigentum zweier oder mehrerer Stammsitzliegenschaften befinden. Es können Alm-, Weide- und Waldgemeinschaften unterschieden werden, je nach dem, um welchen (überwiegenden) Grundbesitz oder Gemeinschaftszweck es sich handelt.
Der Grundbesitz einer Agrargemeinschaft kann eine Fläche von einem Hektar bis zu mehr als tausend Hektar umfassen.
Diese Liegenschaften entstanden im Wesentlichen im [[19. Jahrhundert]] durch Ablösungen.
Im [[Bundesland Salzburg|Land Salzburg]] bestehen mehrere hundert Agrargemeinschaften, die meist reguliert (Regulierungsurkunde) und als eigene Körperschaft eingerichtet sind.
Die Verwaltung wird durch Organe (Obmann, Ausschuss, Vollversammlung) auf Grundlage der Bestimmungen des Regulierungsplanes, der Verwaltungssatzungen und des Flurverfassungs-Landesgesetzes 1973 geführt.
Die 14 ausgeforsteten Agrargemeinschaften werden von der [[Landschaftliche Forstverwaltung Zell am See|Landschaftlichen Forstverwaltung Zell am See]] betreut.
== Quelle ==
*[https://www.salzburg.gv.at/themen/aw/agrarbehoerde/agrargemeinschaften Land Salzburg > Themen > Agrar/Wald > Agrarrecht > Agrargemeinschaften]
[[Kategorie:Organisation]]
[[Kategorie:Landwirtschaft]]