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Ursprünglich forderten rund 240 Kläger Schadenersatz, Schmerzensgeld und Verdienstentgang in Gesamthöhe von 9,5 Mill Euro. Diese Verfahren ruhen bis zum Abschluss der Vermittlungskommission unter Leitung des Nationalbank-Gouverneurs Klaus Liebscher. Dort wird nach einer finanziellen Pauschalentschädigung für die Hinterbliebenen und Opfer der Kaprun-Tragödie gesucht. 92 Zivilklagen gegen die Gletscherbahnen ruhen derzeit.
 
Ursprünglich forderten rund 240 Kläger Schadenersatz, Schmerzensgeld und Verdienstentgang in Gesamthöhe von 9,5 Mill Euro. Diese Verfahren ruhen bis zum Abschluss der Vermittlungskommission unter Leitung des Nationalbank-Gouverneurs Klaus Liebscher. Dort wird nach einer finanziellen Pauschalentschädigung für die Hinterbliebenen und Opfer der Kaprun-Tragödie gesucht. 92 Zivilklagen gegen die Gletscherbahnen ruhen derzeit.
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Am [[6. November]] [[2007]] erzielt die Vermittlungskommission mit den Rechtsvertretern der Opfer bzw. deren Hinterbliebenen eine weitgehende, noch vorläufige, Übereinstimmung. Für die Schmerzensgeldansprüche stehen demnach 13,4 Millionen Euro zur Verfügung, die nach einem Punktesystem vergeben werden sollen. Bis Mitte Dezember 2007 soll klar sein, ob dieses Angebot tatsächlich angenommen wird. Mit der möglichen Einigung würde auch ein Rechtsfrieden eintreten, der weitere Klagen unterbinden würde.
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Am [[6. November]] [[2007]] erzielt die Vermittlungskommission mit den Rechtsvertretern der Opfer bzw. deren Hinterbliebenen eine weitgehende, noch vorläufige, Übereinstimmung. Für die Schmerzensgeldansprüche stehen demnach 13,4 Millionen Euro zur Verfügung, die nach einem Punktesystem vergeben werden sollen. Dieses Angebot wurde von 400 Hinterbliebenen (95%) am [[6. Februar]] [[2008]] grundsätzlich angenommen. Ab April wird entschieden werden, wie die Versicherungssumme auf die Hinterbliebenen aufgeteilt wird. Das Geld soll dann ab Juli ausbezahlt werden. Mit der möglichen Einigung würde auch ein Rechtsfrieden eintreten, der weitere Klagen unterbinden würde.
    
In New York führt der amerikanische Anwalt Ed Fagan einen seperaten Prozess für  Opfer und deren Angehörige. Derzeit ist der Anwalt selbst aber vom Prozess ausgeschlossen. Er war 2007 in Privatkonkurs gegangen, die Richterin sieht einen Interessenskonflikt. Urteil ist in diesem Prozess noch keines gesprochen.
 
In New York führt der amerikanische Anwalt Ed Fagan einen seperaten Prozess für  Opfer und deren Angehörige. Derzeit ist der Anwalt selbst aber vom Prozess ausgeschlossen. Er war 2007 in Privatkonkurs gegangen, die Richterin sieht einen Interessenskonflikt. Urteil ist in diesem Prozess noch keines gesprochen.

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