Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
414 Bytes hinzugefügt ,  10:10, 7. Feb. 2017
Zeile 46: Zeile 46:     
*13. Juli 2016: Ein Jäger findet die Losung eines Säugetiers im [[Pinzgau|Pinzgauer]] [[Stubachtal]] und lässt deren DNA analysieren. Das Ergebnis ist eindeutig: es handelt sich um einen Wolf. Ein anderer Jäger hat ebenfalls im Stubachtal seiner Meinung nach einen Wolf gesichtet. Man schließt nicht aus, dass jener Wolf, der im Stubachtal seine Spuren hinterlassen hat, derselbe ist, der im Fuscher Tal Kitze und Lämmer gerissen hat. Ob ein und dasselbe Tier oder ein zweites -  gesichert ist, dass beide Wölfe zur dinarischen Population, die in [[Kroatien]] und [[Slowenien]] heimisch ist, gehören.
 
*13. Juli 2016: Ein Jäger findet die Losung eines Säugetiers im [[Pinzgau|Pinzgauer]] [[Stubachtal]] und lässt deren DNA analysieren. Das Ergebnis ist eindeutig: es handelt sich um einen Wolf. Ein anderer Jäger hat ebenfalls im Stubachtal seiner Meinung nach einen Wolf gesichtet. Man schließt nicht aus, dass jener Wolf, der im Stubachtal seine Spuren hinterlassen hat, derselbe ist, der im Fuscher Tal Kitze und Lämmer gerissen hat. Ob ein und dasselbe Tier oder ein zweites -  gesichert ist, dass beide Wölfe zur dinarischen Population, die in [[Kroatien]] und [[Slowenien]] heimisch ist, gehören.
 +
 +
*Juli 2016: Eine Kotprobe, die auf einer Alm im [[Stubachtal]] entnommen und untersucht wurde, konnte per DNA-Analyse einem Wolf zugeordnet werden.
 +
 +
*Februar 2017: Jäger schließen aus der Beobachtung des Wildes auf die Anwesenheit eines Wolfes im Bereich Fusch-Kaprun. Das Wild sei gegenwärtig auffallend beunruhigt und meide die Winterfütterungsstellen. Es gibt jedoch noch keinen Beleg für diese Annahme.
    
2016 existiert in Salzburg bereits eine Kulanzregelung, die es ermöglicht, dass auch Entschädigungen geleistet werden können, wenn kein direkter Wolfsnachweis am Kadaver eines gerissenen Tieres gegeben, jedoch die Anwesenheit von Wölfen im betreffenden Gebiet erwiesen ist.
 
2016 existiert in Salzburg bereits eine Kulanzregelung, die es ermöglicht, dass auch Entschädigungen geleistet werden können, wenn kein direkter Wolfsnachweis am Kadaver eines gerissenen Tieres gegeben, jedoch die Anwesenheit von Wölfen im betreffenden Gebiet erwiesen ist.
28.595

Bearbeitungen

Navigationsmenü