;[[12. Februar]]: auf Anweisung der Militärregierung treten neue Verkehrsvorschriften in Kraft: Fußgänger müssen entgegengesetzt der Verkehrsrichtung (also links) gehen; Ski- und Schlittschuhlaufen ist auf Straßen verboten; Straßen dürfen nur an dafür vorgesehenen Übergängen überquert werden. Fahrer aller Fahrzeuge müssen Richtungsänderungen, Wenden und Halten mit Handzeichen, Winkern oder Blinkern bekannt geben | ;[[12. Februar]]: auf Anweisung der Militärregierung treten neue Verkehrsvorschriften in Kraft: Fußgänger müssen entgegengesetzt der Verkehrsrichtung (also links) gehen; Ski- und Schlittschuhlaufen ist auf Straßen verboten; Straßen dürfen nur an dafür vorgesehenen Übergängen überquert werden. Fahrer aller Fahrzeuge müssen Richtungsänderungen, Wenden und Halten mit Handzeichen, Winkern oder Blinkern bekannt geben |