Während dieses Recht [[1920]] und endgültig mit dem Konkordat [[1934]] verloren ging, besitzen die Salzburger Erzbischöfe bis heute zwei besondere Ehrentitel: Als ständige Vertreter des Papstes (Legati nati) in ihrer Kirchenprovinz tragen sie seit [[1026]] den "[[Privilegien der Salzburger Erzbischöfe|Legatenpurpur]]", der älter ist, als das Purpurgewand der Kardinäle. Nach langen Auseinandersetzungen mit dem Erzbistum Magdeburg sicherten sich die Erzbischöfe im [[17. Jahrhundert]] den Titel des [[Privilegien der Salzburger Erzbischöfe|''Primas Germaniae'']], des ersten Kirchenfürsten in Deutschland. | Während dieses Recht [[1920]] und endgültig mit dem Konkordat [[1934]] verloren ging, besitzen die Salzburger Erzbischöfe bis heute zwei besondere Ehrentitel: Als ständige Vertreter des Papstes (Legati nati) in ihrer Kirchenprovinz tragen sie seit [[1026]] den "[[Privilegien der Salzburger Erzbischöfe|Legatenpurpur]]", der älter ist, als das Purpurgewand der Kardinäle. Nach langen Auseinandersetzungen mit dem Erzbistum Magdeburg sicherten sich die Erzbischöfe im [[17. Jahrhundert]] den Titel des [[Privilegien der Salzburger Erzbischöfe|''Primas Germaniae'']], des ersten Kirchenfürsten in Deutschland. |