Eine Stadt mit eigenem Statut ist Gemeinde und zugleich [[politische Gliederung|politischer Bezirk]]. Sie hat neben den Aufgaben der Gemeindeverwaltung auch die der Bezirksverwaltung zu besorgen. | Eine Stadt mit eigenem Statut ist Gemeinde und zugleich [[politische Gliederung|politischer Bezirk]]. Sie hat neben den Aufgaben der Gemeindeverwaltung auch die der Bezirksverwaltung zu besorgen. |