Nur durch das Betteln können sich manche Menschen am Leben erhalten und es darf keinem Menschen verweigert werden, seine (Mit-)Menschen darauf aufmerksam zu machen; der Rechtsanwalt des Antragstellers hatte dem Verfassungsgerichtshof vorgetragen: | Nur durch das Betteln können sich manche Menschen am Leben erhalten und es darf keinem Menschen verweigert werden, seine (Mit-)Menschen darauf aufmerksam zu machen; der Rechtsanwalt des Antragstellers hatte dem Verfassungsgerichtshof vorgetragen: |