Er ist die erste zuständige Behörde (erste Instanz) der allgemeinen staatlichen Verwaltung, sowohl in der mittelbaren Bundesverwaltung als auch in der unmittelbaren Landesverwaltung. Der Magistrat der Stadt Salzburg ist als [[Bezirkshauptmannschaft|Bezirksverwaltungsbehörde]] sachlich und örtlich zuständig für den Bezirk der [[Stadt Salzburg]] (= Statutarstadt). | Er ist die erste zuständige Behörde (erste Instanz) der allgemeinen staatlichen Verwaltung, sowohl in der mittelbaren Bundesverwaltung als auch in der unmittelbaren Landesverwaltung. Der Magistrat der Stadt Salzburg ist als [[Bezirkshauptmannschaft|Bezirksverwaltungsbehörde]] sachlich und örtlich zuständig für den Bezirk der [[Stadt Salzburg]] (= Statutarstadt). |