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Die '''Gendarmerie (Bundesgendarmerie)''' war ein bewaffneter, uniformierter Wachkörper zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit und wurde in Österreich nach dem französischem Vorbild im Jahr 1849 mit kaiserlicher Entschließung gegründet und durch Freiherr Johann Kempen von Fichtenstamm im gesamten Reichsgebiet der Monarchie als exekutives Organ für die Gerichte, die Staatsanwaltschaften und die politischen Landes- und Bezirks- behörden eingerichtet.  
 
Die '''Gendarmerie (Bundesgendarmerie)''' war ein bewaffneter, uniformierter Wachkörper zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit und wurde in Österreich nach dem französischem Vorbild im Jahr 1849 mit kaiserlicher Entschließung gegründet und durch Freiherr Johann Kempen von Fichtenstamm im gesamten Reichsgebiet der Monarchie als exekutives Organ für die Gerichte, die Staatsanwaltschaften und die politischen Landes- und Bezirks- behörden eingerichtet.  
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Die Gendarmerie war ein Bestandteil der Armee und unterstand der Militärgerichtsbarkeit. Umorganisiert 1876 (Gesetz neu erlassen 1894), folgte 1895 die bis fast zuletzt gültige Gendarmeriedienstinstruktion (GDI).
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Die Gendarmerie war ein Bestandteil der Armee und unterstand der Militärgerichtsbarkeit. Umorganisiert 1876 (Gesetz neu von 1894), folgte 1895 die bis fast zuletzt gültige Gendarmeriedienstinstruktion (GDI).  
Nach dem 1. Weltkrieg  die Neuordnung des Gendarmeriekorps durch das Gendarmeriegesetz von 1918, wonach die Gendarmeriebeamten der ordentlichen Gerichtsbarkeit unterstellt wurden.  
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Die Gendarmerie war immer ein rein exekutives Vollzugsorgan, war nie selbst Behörde und sie hat keine Entscheidungsgewalt in behördlichem Sinne.  
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Nach dem 1. Weltkrieg  die Neuordnung des Gendarmeriekorps durch das Gendarmeriegesetz von 1918, wonach die Gendarmeriebeamten der ordentlichen bzw. der zivilen  Gerichtsbarkeit unterstellt wurden und die Zuständigkeit vom damaligen Kriegsministerium in das Innenministerium überging.
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Ihre Beamten hatten immer einen hohen Stellenwert im Volk und einen senr stark ausgeprägten Idealismus und Korpsgeist, der im laufe der Zeit, speziell in den letzten 10 Jahren durch Assimilation anderer Wachekörper stark aufgeweicht wurde und in letzter Konsequenz dazu führte, daß die altehrwürdige Bundespolizei samt ihren inneren Gliederungen und die Bundesgendarmerie in ihrer Gesamtheit in eine Polizei NEU zusammengefaßt wurde.
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Die Gendarmerie war immer ein rein exekutives Vollzugsorgan, war nie selbst Behörde und sie hatte keine Entscheidungsgewalt in behördlichem Sinne.  
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Diese Polizei NEU muß sich ihre Lorbeeren erst sauer verdienen und kann auf keine geschichtsträchtige Vergangenheit verweisen.
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Ihre Beamten hatten immer einen hohen Stellenwert im Volk und einen sehr stark ausgeprägten Idealismus und Korpsgeist, der im Laufe der Zeit, speziell in den letzten 10 Jahren durch Assimilation anderer Wachekörper stark aufgeweicht wurde und in letzter Konsequenz dazu führte, daß die altehrwürdige Bundespolizei samt ihren inneren Gliederungen und die Bundesgendarmerie in ihrer Gesamtheit in eine Polizei NEU zusammengefaßt wurden.
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Diese Polizei NEU muß sich ihre Lorbeeren erst verdienen und kann auf keine geschichtsträchtige Vergangenheit verweisen. Auch wenn der Staat und die Erfinder dieser Zusammenlegung es noch immer nicht wahrhaben wollen, die Beamten der betroffenen früheren Wachekörper konnten diesen Plänen nie mental zustimmen oder etwas abgewinnen und tun dies auch jetzt noch nicht.
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Klärungsquoten die bei der Gendarmerie jahrelang in Größenordnungen von bis zu 70% vorhanden waren, gingen durch die Zusammenlegung und den damit verbundenen Grabenkämpfen dramatisch zurück und lassen den Schluß zu, daß das Engagement der altgedienten Beamten stark zurückgegangen ist. Den Grund kann sich jeder Leser selbst denken und bedarf keiner Erläuterung.
    
(C) KP 2007
 
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