Die Burg war Sitz der Hofmark Stein, ein Niedergerichtsbezirk, der urkundlich erstmals [[1558]] erscheint. Da die Landesgrenze auch das Hofmarksgebiet durchlief, lagen neben dem Hochschloss weitere 14 Anwesen in Buchberg, Höhenberg, Reit, Roitham und Zieglstadl auf salzburgischem Territorium. Es kam immer wieder zu Grenzstreitigkeiten, wie zahlreiche erhaltene Beschwerdeschreiben, Protokolle und „Widerreden“ belegen. Bayern zweifelte die mitten durch das Hofmarksgebiet laufende Landesgrenze nicht an. Doch die [[Pfleger]] des bayerischen Landgerichts [[Trostberg]] behaupteten seit dem 1[[6. Jahrhundert]] die Hochgerichtsbarkeit nach dem Gewohnheitsrecht. | Die Burg war Sitz der Hofmark Stein, ein Niedergerichtsbezirk, der urkundlich erstmals [[1558]] erscheint. Da die Landesgrenze auch das Hofmarksgebiet durchlief, lagen neben dem Hochschloss weitere 14 Anwesen in Buchberg, Höhenberg, Reit, Roitham und Zieglstadl auf salzburgischem Territorium. Es kam immer wieder zu Grenzstreitigkeiten, wie zahlreiche erhaltene Beschwerdeschreiben, Protokolle und „Widerreden“ belegen. Bayern zweifelte die mitten durch das Hofmarksgebiet laufende Landesgrenze nicht an. Doch die [[Pfleger]] des bayerischen Landgerichts [[Trostberg]] behaupteten seit dem 1[[6. Jahrhundert]] die Hochgerichtsbarkeit nach dem Gewohnheitsrecht. |