Nach der österreichischen Bundesverfassung ist der Landeshauptmann der Träger der mittelbaren Bundesverwaltung in den Ländern. Nach der [[Landesverfassung]] ist der Landeshauptmann der Vorsitzende der [[Salzburger Landesregierung|Landesregierung]] und auch Vorstand des [[Amt der Salzburger Landesregierung|Amtes der Salzburger Landesregierung]]. Dadurch kommt diesem Amt als Vertreter des Staates (für die Republik [[Österreich]] (Bund) und das [[Land Salzburg (Gebietskörperschaft)|Land Salzburg]] eine besondere Stellung ein. Der Landeshauptmann wird vom [[Landtag]] gewählt, vom Bundespräsident auf die Bundesverfassung angelobt und von der Republik Österreich nach dem Bezügegesetz öffentlich besoldet.
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Nach der österreichischen Bundesverfassung ist der Landeshauptmann der Träger der mittelbaren Bundesverwaltung in den Ländern. Nach der [[Landesverfassung]] ist der Landeshauptmann der Vorsitzende der [[Salzburger Landesregierung|Landesregierung]] und auch Vorstand des [[Amt der Salzburger Landesregierung|Amtes der Salzburger Landesregierung]]. Dadurch kommt diesem Amt als Vertreter des Staates für die Republik [[Österreich]] (Bund) und das [[Land Salzburg (Gebietskörperschaft)|Land Salzburg]] eine besondere Bedeutung zu. Der Landeshauptmann wird vom [[Landtag]] gewählt, vom Bundespräsident auf die Bundesverfassung angelobt und von der Republik Österreich nach dem Bezügegesetz öffentlich besoldet.