Das Amt des Landeshauptmanns wurde [[1861]] geschaffen. Bis zum Zusammenbruch der Monarchie wurde dieser vom Kaiser aus dem Kreis der Landtagsabgeordneten ernannt. Ihm unterstand die autonome Verwaltung des Landes; im Vergleich mit dem Landespräsidenten besaß er wenig tatsächliche Macht. | Das Amt des Landeshauptmanns wurde [[1861]] geschaffen. Bis zum Zusammenbruch der Monarchie wurde dieser vom Kaiser aus dem Kreis der Landtagsabgeordneten ernannt. Ihm unterstand die autonome Verwaltung des Landes; im Vergleich mit dem Landespräsidenten besaß er wenig tatsächliche Macht. |