Der Landeskulturbeirat ist im Paragraf 5 des Salzburger Kulturförderungsgesetzes von [[1998]] geregelt. Er dient "zur Beratung der Landesregierung in grundsätzlichen oder sonst bedeutsamen Fragen der Kulturpolitik, insbesondere der Kulturförderung, und zur Erstattung von Vorschlägen in diesen Belangen". | Der Landeskulturbeirat ist im Paragraf 5 des Salzburger Kulturförderungsgesetzes von [[1998]] geregelt. Er dient "zur Beratung der Landesregierung in grundsätzlichen oder sonst bedeutsamen Fragen der Kulturpolitik, insbesondere der Kulturförderung, und zur Erstattung von Vorschlägen in diesen Belangen". |