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Der '''Salzburger Landeskulturbeirat''' versteht sich als Gremium zur Anregung des Diskurses zwischen Machern und Nutzern kultureller Einrichtungen sowie als beratendes Organ der [[Salzburger Landesregierung]] in kulturellen und kulturpolitischen Fragen.
 
Der '''Salzburger Landeskulturbeirat''' versteht sich als Gremium zur Anregung des Diskurses zwischen Machern und Nutzern kultureller Einrichtungen sowie als beratendes Organ der [[Salzburger Landesregierung]] in kulturellen und kulturpolitischen Fragen.
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Der Landeskulturbeirat ist im Paragraf 5 des Salzburger Kulturförderungsgesetzes von [[1998]] geregelt. Er dient "zur Beratung der Landesregierung in grundsätzlichen oder sonst bedeutsamen Fragen der Kulturpolitik, insbesondere der Kulturförderung, und zur Erstattung von Vorschlägen in diesen Belangen".
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Der Landeskulturbeirat hat 24 ehrenamtliche Mitglieder. Acht werden von der Landesregierung berufen, die anderen werden von Beiratsmitgliedern gewählt. Aus allen Mitgliedern formieren acht einen Ausschuss, der öfter tagt als das Plenum. Zudem gibt es Fachunterausschüsse.
    
== Aufgaben des Landeskulturbeirates: ==
 
== Aufgaben des Landeskulturbeirates: ==

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