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Ergänzungen zu "unser Land"
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== Bedeutung für die Salzburger Landesgeschichte ==
 
== Bedeutung für die Salzburger Landesgeschichte ==
In der Eingangformel der "Constituciones et iura montana in Chastune", wie die "Gasteiner Bergordnung" auf Latein heißt, findet sich in der Geschichte des Erzstiftes Salzburg zum ersten Mal die Formulierung "unser Land" <ref>[[Heinz Dopsch|Dopsch, Heinz]]: ''Kleine Geschichte Salzburgs'', Salzburg 2001, S. 59.</ref>, ausgesprochen von Erzbischof Heinrich von Pirnbrunn, dem damals "zuständigen" Landesherrn. Die "provincia Gastuna" war bis [[1297]] zum allergrößten Teil im Besitz der bayerischen Herzöge (laut bayerischem "Urbarium antiquissimum" von [[1224]]), wurde aber im genannten Jahr [[1297]] durch Erzbischof Konrad IV. von Fohnsdorf käuflich erworben. Damit war für das Erzstift Salzburg die letzte Lücke im Besitzstand geschlossen und man durfte fortan mit vollem Recht von "unserem Land" sprechen. Dies geschah erstmals [[1342]] in der "Gasteiner Bergordnung". Nach einer anderen Lehrmeinung <ref> [[Friederike Zaisberger|Zaisberger, Friederike]]: ''Geschichte Salzburgs'', Wien-München 1998, S. 35 f.
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In der Eingangformel der "Constituciones et iura montana in Chastune", wie die "Gasteiner Bergordnung" auf Latein heißt, findet sich in der Geschichte des Erzstiftes Salzburg zum ersten Mal die Formulierung "unser Land" <ref>[[Heinz Dopsch|Dopsch, Heinz]]: ''Kleine Geschichte Salzburgs'', Salzburg 2001, S. 59.</ref>, ausgesprochen von Erzbischof Heinrich von Pirnbrunn, dem damals "zuständigen" Landesherrn. Die "provincia Gastuna" war bis [[1297]] zum allergrößten Teil im Besitz der bayerischen Herzöge (laut bayerischem "Urbarium antiquissimum" von [[1224]]), wurde aber im genannten Jahr [[1297]] durch Erzbischof Konrad IV. von Fohnsdorf käuflich erworben. Damit war für das Erzstift Salzburg die letzte Lücke im Besitzstand geschlossen und der im Süden stehende Grat der Hohen Tauern eine durchgehende, ununterbrochene Grenze.  Man durfte fortan mit vollem Recht von "unserem Land" sprechen. Dies geschah erstmals [[1342]] in der "Gasteiner Bergordnung". Nach einer anderen Lehrmeinung <ref> [[Friederike Zaisberger|Zaisberger, Friederike]]: ''Geschichte Salzburgs'', Wien-München 1998, S. 35 f.
</ref> kann bereits seit [[1292]] vom "Land Salzburg" gesprochen werden.
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</ref> kann bereits seit [[1292]] in Rechtszusammenhängen vom "Land Salzburg" gesprochen werden. Allerdings ist die formelhafte Wendung "unser Land" zu diesem Zeitpunkt noch nicht belegbar.
    
== Bedeutung für die Berggeschichte ==
 
== Bedeutung für die Berggeschichte ==
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