| − | Der Salzburger Landesherr, [[Erzbischof]] [[Heinrich von Pirnbrunn]], erließ um [[1342]] die "Gasteiner Bergordnung" (Gesetzessammlung) und setzte einen eigens dafür ernannten Bergrichter ein, der den Bergwerks-Angehörigen das Recht sprach. Zum einen ging es um sachbezogene Anweisungen an die vor Ort arbeitenden Bergleute, zum anderen um die Rechte (Steuern) des Landesherrn, dem - wie auch anderswo üblich - die Regalrechte vom Kaiser zugesprochen worden waren. Als Landrichter ist für das Jahr [[1340]] ein gewisser Nikla von Aussee belegt. Die Kompetenzen der beiden - oft konkurrierenden - Richter sind in der Ordnung detailliert festgelegt. | + | Der Salzburger Landesherr, [[Erzbischof]] [[Heinrich von Pirnbrunn]], erließ um [[1342]] die "Gasteiner Bergordnung" (Gesetzessammlung) und setzte einen eigens dafür ernannten Bergrichter ein, der den Bergwerks-Angehörigen das Recht sprach. Zum einen ging es um sachbezogene Anweisungen an die vor Ort arbeitenden Bergleute, zum anderen um die Rechte (Steuern) des Landesherrn, dem - wie auch anderswo üblich - die Regalrechte vom Kaiser zugesprochen worden waren. Als Landrichter ist für das Jahr [[1340]] (und wohl auch [[1342]]) ein gewisser Nikla von Aussee belegt. Der Name des ersten Bergrichters ist unbekannt. Die Kompetenzen der beiden - oft konkurrierenden - Richter sind in der Ordnung detailliert festgelegt. |
| − | Der Umfang des Edelmetall-Bergbaues war mit einer Jahresproduktion von ca. 55 Gewichtsmark (ca. 16 kg) noch gering und machte grob annähernd 1% (bis 2%) der Produktion zur Blütezeit um die Mitte des [[16. Jahrhundert]]s aus, doch beteiligten sich bereits "Außerleut", die von weit entfernten Gegenden (Ungarn, Amberg, Reichenstein) nach Gastein kamen. Das gewonnene Edelmetall, meist drei bis fünf Teile Silber auf einen Teil Gold, musste ausnahmslos an den Landesherrn abgeliefert werden. Die kleinen Bergbauunternehmer ("Gruebmeister", meist halb-bäuerliche Personen) erhielten als Gegenleistung geprägte Münzen ausbezahlt, deren Wert deutlich unter dem Handelswert des eingelieferten Edelmetalls lag. Der erste Gewerke, der namentlich nachweisbar ist, war "Heinzel Arzer de Heusing". Diese Erstnennung gilt für den gesamten Bereich der Hohen Tauern, und zwar sowohl für die Nordseite als auch für deren Südseite. Den Namen "Heusing" gibt es in abgewandelter Form noch heute in [[Gastein]]: Heißing und Heißing-Felding, beide in der Gemeinde [[Bad Hofgastein]]. | + | Der Umfang des Edelmetall-Bergbaues war mit einer Jahresproduktion von ca. 55 Gewichtsmark (ca. 16 kg) noch gering und machte grob annähernd 1% (bis 2%) der Produktion zur Blütezeit um die Mitte des [[16. Jahrhundert]]s aus, doch beteiligten sich bereits "Außerleut", die von weit entfernten Gegenden (Ungarn, Amberg, Reichenstein) nach Gastein kamen. Das gewonnene Edelmetall, meist drei bis fünf Teile Silber auf einen Teil Gold, musste ausnahmslos an den Landesherrn abgeliefert werden. Die kleinen Bergbauunternehmer ("Gruebmeister", meist halb-bäuerliche Personen) erhielten als Gegenleistung geprägte Münzen ausbezahlt, deren Wert deutlich unter dem Handelswert des eingelieferten Edelmetalls lag. Der erste "Gruebmeister" (Gewerke), der namentlich nachweisbar ist, war "Heinzel Arzer de Heusing", um 1350 ("Arzer" ist ein "Erz-Mann"). Diese Erstnennung gilt für den gesamten Bereich der Hohen Tauern, und zwar sowohl für die Nordseite als auch für deren Südseite. Den Namen "Heusing" gibt es in abgewandelter Form noch heute in [[Gastein]]: Heißing und Heißing-Felding, beide in der Gemeinde [[Bad Hofgastein]]. Bereits [[1344]] traten Bergwerkspächter aus Judenburg auf den Plan, die aber bloße Financiers und keine Bergleute waren. |