Nach dem Unfall, bei dem ein Geländer nachgegeben hatte, klagte der verunglückte Tourist den damaligen Unteracher Bürgermeister Hermann Perner und seinen heutigen Nachfolger Engelbert Gnigler, damals Wegereferent, wegen fahrlässiger Körperverletzung. Das [[Bezirksgericht Thalgau]] verurteilte die beiden Gemeindepolitiker im Juli 2009 zu 7.000 Euro Geldstrafe, aber in zweiter Instanz am [[Landesgericht Salzburg]] wurden sie rechtskräftig freigesprochen. Die Begründung: Jeder Freizeitsportler trägt eine gewisse Eigenverantwortung. | Nach dem Unfall, bei dem ein Geländer nachgegeben hatte, klagte der verunglückte Tourist den damaligen Unteracher Bürgermeister Hermann Perner und seinen heutigen Nachfolger Engelbert Gnigler, damals Wegereferent, wegen fahrlässiger Körperverletzung. Das [[Bezirksgericht Thalgau]] verurteilte die beiden Gemeindepolitiker im Juli 2009 zu 7.000 Euro Geldstrafe, aber in zweiter Instanz am [[Landesgericht Salzburg]] wurden sie rechtskräftig freigesprochen. Die Begründung: Jeder Freizeitsportler trägt eine gewisse Eigenverantwortung. |