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Die '''Volksanwaltschaft ''' ist ein Organ zur Kontrolle der öffentlichen Verwaltung. Sie besteht aus drei vom [[Nationalrat]] gewählten Mitgliedern (Volksanwälten) und prüft Beschwerden von Bürgern.
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Die '''Volksanwaltschaft ''' ist ein Organ der Gesetzgebung, das angerufen werden kann, wenn in der Verwaltung alle Rechtsmittel erschöpft sind oder der Bürger sonst keine Handhabe hat, um geben Fehlleistungen einer Behörde oder Missstände vorzugehen. Die Volksanwaltschaft m besteht aus drei vom [[Nationalrat]] gewählten Mitgliedern (Volksanwälten) und prüft Beschwerden von Bürgern.
    
==Salzburgbezug==
 
==Salzburgbezug==

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