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Die '''Volksanwaltschaft ''' ist ein als Organ zur Kontrolle der öffentlichen Verwaltung. Sie besteht aus drei vom Nationalrat gewählten Mitgliedern (Volksanwälten) und prüft Beschwerden von Bürgern.
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Die '''Volksanwaltschaft ''' ist ein Organ zur Kontrolle der öffentlichen Verwaltung. Sie besteht aus drei vom [[Nationalrat]] gewählten Mitgliedern (Volksanwälten) und prüft Beschwerden von Bürgern.
    
==Salzburgbezug==
 
==Salzburgbezug==
Nach der Bundesverfassung kann jedes Land die Volksanwaltschaft auch für seine Verwaltung zuständig manchen. Davon haben sieben Bundesländer, darunter auch das [[Land Salzburg]], Gebrauch gemacht (nicht hingegen die Länder [[Tirol]] und [[Vorarlberg]]).
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Nach der Bundesverfassung kann jedes Land die Volksanwaltschaft auch für seine Verwaltung zuständig machen. Davon haben sieben Bundesländer, darunter auch das [[Land Salzburg]], Gebrauch gemacht (nicht hingegen die Länder [[Tirol]] und [[Vorarlberg]]).
    
Die Volksanwälte halten regelmäßig Sprechstunden in den sieben erwähnten Bundesländern ab, über deren aktuelle Termine auf der Homepage der Volksanwaltschaft informiert wird.
 
Die Volksanwälte halten regelmäßig Sprechstunden in den sieben erwähnten Bundesländern ab, über deren aktuelle Termine auf der Homepage der Volksanwaltschaft informiert wird.
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