[[1848-1850, bzw. bis 1867]] erfolgte die gänzliche Neuregelung der Landesverwaltung, Aufhebung des alten Systems der Grundherrschaften und finanzielle Ablöse, Trennung von Justiz und Verwaltung und Bildung selbständiger Ortsgemeinden mit wählbaren Gemeindevertretungen. Die Einführung der Gemeindeordnung ergab ab 1850 für den Bezirk Pongau 44 Ortsgemeinden. | [[1848-1850, bzw. bis 1867]] erfolgte die gänzliche Neuregelung der Landesverwaltung, Aufhebung des alten Systems der Grundherrschaften und finanzielle Ablöse, Trennung von Justiz und Verwaltung und Bildung selbständiger Ortsgemeinden mit wählbaren Gemeindevertretungen. Die Einführung der Gemeindeordnung ergab ab 1850 für den Bezirk Pongau 44 Ortsgemeinden. |