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Stein lag seit dem [[zweiten Vertrag von Erharting]] ([[1275]]) an der Grenze zwischen Bayern und  Salzburg. Dabei wurde die Grenze so gezogen, dass die obere Burg auf Salzburger Territorium lag, während die untere Burg und die Höhlenburg auf herzoglich bayerischem Gebiet blieben.  
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Stein lag seit dem zweiten [[Vertrag von Erharting]] ([[1275]]) an der Grenze zwischen Bayern und  Salzburg. Dabei wurde die Grenze so gezogen, dass die obere Burg auf Salzburger Territorium lag, während die untere Burg und die Höhlenburg auf herzoglich bayerischem Gebiet blieben.  
    
Die Burg war Sitz der Hofmark Stein, ein Niedergerichtsbezirk, der urkundlich erstmals [[1558]] erscheint. Da die Landesgrenze auch das Hofmarksgebiet durchlief, lagen neben dem Hochschloss weitere 14 Anwesen in Buchberg, Höhenberg, Reit, Roitham und Zieglstadl auf salzburgischem Territorium. Es kam immer wieder zu Grenzstreitigkeiten, wie zahlreiche erhaltene Beschwerdeschreiben, Protokolle und „Widerreden“ belegen. Bayern zweifelte die mitten durch das Hofmarksgebiet laufende Landesgrenze nicht an. Doch die Pfleger des bayerischen Landgerichts [[Trostberg]] behaupteten seit dem 16. Jahrhundert die Hochgerichtsbarkeit nach dem Gewohnheitsrecht.  
 
Die Burg war Sitz der Hofmark Stein, ein Niedergerichtsbezirk, der urkundlich erstmals [[1558]] erscheint. Da die Landesgrenze auch das Hofmarksgebiet durchlief, lagen neben dem Hochschloss weitere 14 Anwesen in Buchberg, Höhenberg, Reit, Roitham und Zieglstadl auf salzburgischem Territorium. Es kam immer wieder zu Grenzstreitigkeiten, wie zahlreiche erhaltene Beschwerdeschreiben, Protokolle und „Widerreden“ belegen. Bayern zweifelte die mitten durch das Hofmarksgebiet laufende Landesgrenze nicht an. Doch die Pfleger des bayerischen Landgerichts [[Trostberg]] behaupteten seit dem 16. Jahrhundert die Hochgerichtsbarkeit nach dem Gewohnheitsrecht.