| − | Von 1810 bis 1816 waren die Zollstellen aufgelöst, da das Salzburger Land in dieser Zeit zum Königreich Bayern gehörte. Durch den „Münchner Vertrag“ jedoch fiel Salzburg am 1. Mai 1816 wieder an Österreich zurück. Das wieder eingerichtete Beizollamt Schwarzbach war mit einem Beizollbeamten und einem Amtsdiener, später auch mit einem Amtsschreiber besetzt. Nach § 47 der k.b. Zoll- und Mautordnung von 1811 muss der Reisende bei der Ankunft an der Mautstätte ohne Ausnahme und ohne Rücksicht, ob er viel, wenig oder gar nichts Mautbares bei sich hat, anhalten und seinen Reisepaß vorlegen. Aus diesem muß zu entnehmen seyn, wie sich der Reisende nenne, wessen Standes und Karakters er sey, woher er komme, wohin er gehe. Manche Grenzgänger hielten sich nicht an die Vorschriften und etliche versuchten sogar im Schutz der Dunkelheit ihr Glück als Schmuggler. Am 25. September 1818 beobachteten österreichische Zöllner zwei Schwärzer dabei, wie sie eine Kuh über die grüne Grenze bringen wollten und nahmen ihnen das Tier ab. Die beiden Schmuggler aber entkamen unerkannt nach Bayern. Die Zollverwaltung veröffentlichte daraufhin einen Aufruf im Amtsblatt, in dem stand, dass sich die Delinquenten innerhalb von 30 Tagen freiwillig stellen sollten. | + | Von 1810 bis 1816 waren die Zollstellen aufgelöst, da das Salzburger Land in dieser Zeit zum Königreich Bayern gehörte. Durch den „Münchner Vertrag“ jedoch fiel Salzburg am 1. Mai 1816 wieder an Österreich zurück. Das wieder eingerichtete Beizollamt Schwarzbach war mit einem Beizollbeamten und einem Amtsdiener, später auch mit einem Amtsschreiber besetzt. Nach § 47 der k.b. Zoll- und Mautordnung von 1811 "muss der Reisende bei der Ankunft an der Mautstätte ohne Ausnahme und ohne Rücksicht, ob er viel, wenig oder gar nichts Mautbares bei sich hat, anhalten und seinen Reisepaß vorlegen. Aus diesem muß zu entnehmen seyn, wie sich der Reisende nenne, wessen Standes und Karakters er sey, woher er komme, wohin er gehe". Manche Grenzgänger hielten sich nicht an die Vorschriften und etliche versuchten sogar im Schutz der Dunkelheit ihr Glück als Schmuggler. Am 25. September 1818 beobachteten österreichische Zöllner zwei Schwärzer dabei, wie sie eine Kuh über die grüne Grenze bringen wollten und nahmen ihnen das Tier ab. Die beiden Schmuggler aber entkamen unerkannt nach Bayern. Die Zollverwaltung veröffentlichte daraufhin einen Aufruf im Amtsblatt, in dem stand, dass sich die Delinquenten innerhalb von 30 Tagen freiwillig stellen sollten. |