Am 21. August 1984 wurde nach Gesprächen der Bundeskanzler der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland, Fred Sinowatz und Helmut Kohl, ein erleichtertes Kontrollverfahren an den gemeinsamen Grenzen eingeführt; die so genannte „E-Spur“ (Europa-Spur). Damit sollten die Wartezeiten für österreichische und deutsche Staatsangehörige an den Grenzen verkürzt und Staus vermieden werden. Durch das Mitführen einer grünen „E-Plakette“ hinter der Windschutzscheibe versicherten die Autoinsassen, dass sie die grenzpolizeilichen Vorschriften einhielten und nur erlaubte Waren unter der Freigrenze mit sich führten. Ein Jahr später war in einem Erfahrungsbericht der Oberfinanzdirektion München zu lesen: „…hat sich der bisherige Umfang der Kontrollen österreichischerseits nicht verringert. Teilweise werden die Benützer von E-Plaketten häufiger und eingehender kontrolliert als die übrigen Reisenden…“ Obwohl die E-Spur-Regelung offiziell bis zum Beitritt Österreichs zur Europäischen Union 1995 galt, wurde sie schon bald nach ihrer Einführung auch von den deutschen Grenzbehörden nicht mehr angewandt. | Am 21. August 1984 wurde nach Gesprächen der Bundeskanzler der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland, Fred Sinowatz und Helmut Kohl, ein erleichtertes Kontrollverfahren an den gemeinsamen Grenzen eingeführt; die so genannte „E-Spur“ (Europa-Spur). Damit sollten die Wartezeiten für österreichische und deutsche Staatsangehörige an den Grenzen verkürzt und Staus vermieden werden. Durch das Mitführen einer grünen „E-Plakette“ hinter der Windschutzscheibe versicherten die Autoinsassen, dass sie die grenzpolizeilichen Vorschriften einhielten und nur erlaubte Waren unter der Freigrenze mit sich führten. Ein Jahr später war in einem Erfahrungsbericht der Oberfinanzdirektion München zu lesen: „…hat sich der bisherige Umfang der Kontrollen österreichischerseits nicht verringert. Teilweise werden die Benützer von E-Plaketten häufiger und eingehender kontrolliert als die übrigen Reisenden…“ Obwohl die E-Spur-Regelung offiziell bis zum Beitritt Österreichs zur Europäischen Union 1995 galt, wurde sie schon bald nach ihrer Einführung auch von den deutschen Grenzbehörden nicht mehr angewandt. |