* '''Hofmark''' ist ein Begriff aus dem [[Mittelalter|mittelalterlichen]] Recht im [[Herzogtum Bayern]] und angrenzenden Gebieten; er bezeichnet den abgegrenzten Bezirk einer Grundherrschaft, der das Recht zur niederen Gerichtsbarkeit unterhalb des Malefizhändels hatte<ref>Quelle [http://de.wikipedia.org/wiki/Hofmark Wikipedia Hofmark]</ref> - siehe Hauptartikel [[Hofmark]] | * '''Hofmark''' ist ein Begriff aus dem [[Mittelalter|mittelalterlichen]] Recht im [[Herzogtum Bayern]] und angrenzenden Gebieten; er bezeichnet den abgegrenzten Bezirk einer Grundherrschaft, der das Recht zur niederen Gerichtsbarkeit unterhalb des Malefizhändels hatte<ref>Quelle [http://de.wikipedia.org/wiki/Hofmark Wikipedia Hofmark]</ref> - siehe Hauptartikel [[Hofmark]] |