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, 10:25, 3. Sep. 2015
'''Heilpeloide''' gehören zu den ''ortsgebundenen natürlichen Heilvorkommen'', die auf Grund besonderer Eigenschaften und ohne Veränderung ihrer natürlichen Zusammensetzung eine wissenschaftlich anerkannte Heilwirkung ausüben oder erwarten lassen.
Unter Peloid (lat. pelos = Stein) gemeint sind: Moor, Schlamm, Schlick, geologische oder geologische-biologische Stoffe in '''feinkörnigen''' Zustand, die mit Wasser vermischt und erwärmt werden und derart für verschiedene Therapien eingesetzt werden können.
== Peloide in Salzburg ==
Die meisten Peloide wie Moor, Schlamm- und Schlickablagerungen (ugs. "Gletschermehl") stehen heute kraft dem Salzburger Naturschutzgesetz ex lege unter Schutz oder liegen im Gebiet des Nationalpark Hohe Tauern, sodass deren Abbau nicht oder nicht mehr zulässig ist.
Als Heilpeloid in Salzburg anerkannt sind:
* örtlich genau bestimmte Lagerstellen im '''Leopoldkroner Moor''' in der Stadt Salzburg ( Moorliefergemeinschaft Leopoldskron-Moosstraße, Obmann Franz Wolf; Haslauer Naturmoor)
* örtlich genau bestimmte Lagerstellen nahe '''St. Georgen''' b. Salzburg ( Moorbad St. Felix )
== Weblinks ==
* [http://www.salzburg.info/de/paracelsusbad/kurhaus Kurhaus Paracelsus, Stadt Salzburg]
* [http://www.therapie-haslauer.at/ Haslauer Naturmoor]
* [http://www.sanktfelix.at/ Moorbad "St. Felix", St.Georgen b. Salzburg]
* [http://www.sonnenmoor.at www.sonnenmoor.at]
== Quellen ==
vergleiche mit
* § 42a [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010285 KaKuG / Geltende Fassung / Rechtsinformationssystem]
* § 4 u. 5 [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10001039 Salzburger Heilvorkommen- und Kurortegesetz / Geltende Fassung / Rechtsinformationssystem]
* [[Benutzer:xxlstier]] nach veröffentlichen bzw. freigegebenen Informationen des Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung Gesundheit.
[[Kategorie:Gesundheit]]
[[Kategorie:Kur]]
[[Kategorie:Kuranstalt|!]]