Der Name „[[Gmachlmühle]]“ bezeichnet einen Rechtsstatus, weil in den Zeiten der Grundherrschaft (bis 1848) manche der untertänigen Bauern das Recht erhielten (Gemächtnis = Abmachung, Vereinbarung; Gemach = Ordnung, Gesetz), eine Mühle für sich allein oder gemeinsam mit mehreren anderen Bauern zu errichten und zur Deckung des eigenen Bedarfs zu betreiben. Der Gegensatz: Mautmühle, eine von der Grundherrschaft betriebene Mühle, bei der Bauern gegen Abgabe einer Maut ihr Getreide mahlen lassen konnten. Es gab u.a. auch Gemachwege und Gemachzäune, die ebenso auf einer Abmachung mit der jeweiligen Grundherrschaft beruhten. | Der Name „[[Gmachlmühle]]“ bezeichnet einen Rechtsstatus, weil in den Zeiten der Grundherrschaft (bis 1848) manche der untertänigen Bauern das Recht erhielten (Gemächtnis = Abmachung, Vereinbarung; Gemach = Ordnung, Gesetz), eine Mühle für sich allein oder gemeinsam mit mehreren anderen Bauern zu errichten und zur Deckung des eigenen Bedarfs zu betreiben. Der Gegensatz: Mautmühle, eine von der Grundherrschaft betriebene Mühle, bei der Bauern gegen Abgabe einer Maut ihr Getreide mahlen lassen konnten. Es gab u.a. auch Gemachwege und Gemachzäune, die ebenso auf einer Abmachung mit der jeweiligen Grundherrschaft beruhten. |