Einerseits macht Lärm krank und muss daher vor allem in Gemeinden, die sich entlang der [[Tauernautobahn]] befinden, ständig ausgebaut werden. Andererseits müssen die für Kurgebiete laut ÖNORM S 5021 sowie ÖAL-Richtlinie Nr. 32 (Lärmschutz in Kur- und Erholungsorten, Anforderungen und Maßnahmen) festgelegten Richt- bzw. Immissionsgrenzwerte eingehalten werden. Hier wären [[Bad Vigaun]] sowie die [[Kurort]]e [[Bad Hofgastein]] und [[Bad Gastein]] an der [[Tauernbahn]] im [[Gasteinertal]] zu erwähnen. | Einerseits macht Lärm krank und muss daher vor allem in Gemeinden, die sich entlang der [[Tauernautobahn]] befinden, ständig ausgebaut werden. Andererseits müssen die für Kurgebiete laut ÖNORM S 5021 sowie ÖAL-Richtlinie Nr. 32 (Lärmschutz in Kur- und Erholungsorten, Anforderungen und Maßnahmen) festgelegten Richt- bzw. Immissionsgrenzwerte eingehalten werden. Hier wären [[Bad Vigaun]] sowie die [[Kurort]]e [[Bad Hofgastein]] und [[Bad Gastein]] an der [[Tauernbahn]] im [[Gasteinertal]] zu erwähnen. |