Die zum Tode verurteilten wurden in einem Schinderkarren vom [[Fronfeste Stockhaus|Stockhaus]] (an der Stelle des heutigen [[Justizgebäude]]s) zum [[Waagplatz]] und weiter über die [[Kaigasse]] zur Hinrichtungsstätte gefahren, wo unter großem Anteil der Bevölkerung die Hinrichtung stattfand. Die Lage des einstigen Galgens (in Verwendung von 1599 bis 1817) als Teil der Richtstätte der Stadt Salzburg an der Neukommgasse ist bis heute im Gelände erkennbar. In der Regel wurden alle abgeschlagenen Köpfe an der Hinrichtungsstätte auf einem Stock ("Pfrill") gespießt und monatelang ausgestellt. Gehängte Personen blieben in der Regel so lange hängen, bis sie von alleine herunterfielen. Oftmals wurden von den Gerichten noch verschärfende Zusatzstrafen ausgesprochen.
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Die zum Tode verurteilten wurden in einem Schinderkarren vom [[Fronfeste Stockhaus|Stockhaus]] (an der Stelle des heutigen [[Justizgebäude]]s) zum [[Waagplatz]] und weiter über die [[Kaigasse]] zur Hinrichtungsstätte gefahren, wo unter großem Anteil der Bevölkerung die Hinrichtung stattfand. Die Lage des einstigen Galgens (in Verwendung von 1599 bis 1817) als Teil der Richtstätte der Stadt Salzburg an der [[Neukommgasse]] ist bis heute im Gelände erkennbar. In der Regel wurden alle abgeschlagenen Köpfe an der Hinrichtungsstätte auf einem Stock ("Pfrill") gespießt und monatelang ausgestellt. Gehängte Personen blieben in der Regel so lange hängen, bis sie von alleine herunterfielen. Oftmals wurden von den Gerichten noch verschärfende Zusatzstrafen ausgesprochen.