Seit dem [[12. Jahrhundert]] wurden die [[Salzburger Erzbischöfe]] als "Reichsfürsten" tituliert und waren damit den bayerischen Herzogen gleichgestellt. Trotzdem bestand das von ihnen beherrschte Fürstentum nur aus "Herrschaften und Territorien", aus "Grafschaften, Gerichten und Vogteien" und galt weiterhin als Teil des Herzogtums Bayern. | Seit dem [[12. Jahrhundert]] wurden die [[Salzburger Erzbischöfe]] als "Reichsfürsten" tituliert und waren damit den bayerischen Herzogen gleichgestellt. Trotzdem bestand das von ihnen beherrschte Fürstentum nur aus "Herrschaften und Territorien", aus "Grafschaften, Gerichten und Vogteien" und galt weiterhin als Teil des Herzogtums Bayern. |