| Zeile 7: |
Zeile 7: |
| | Die zum Tode verurteilten wurden in einem Schinderkarren vom [[Fronfeste Stockhaus|Stockhaus]] (an der Stelle des heutigen [[Justizgebäude]]s) zum [[Waagplatz]] und weiter über die [[Kaigasse]] zur Hinrichtungsstätte gefahren, wo unter großem Anteil der Bevölkerung die Hinrichtung stattfand. Die Lage des einstigen Galgens (in Verwendung von 1599 bis 1817) als Teil der Richtstätte der Stadt Salzburg an der Neukommgasse ist bekannt und bis heute im Gelände erkennbar. Fast alle abgeschlagenen Köpfe wurden an der Hinrichtungsstätte auf einem Stock ("Pfrill") gespießt ausgestellt. Gehängte Personen blieben in der Regel so lange hängen, bis sie von alleine herunterfielen. Oftmals wurden von den Gerichten noch verschärfende Zusatzstrafen ausgesprochen. | | Die zum Tode verurteilten wurden in einem Schinderkarren vom [[Fronfeste Stockhaus|Stockhaus]] (an der Stelle des heutigen [[Justizgebäude]]s) zum [[Waagplatz]] und weiter über die [[Kaigasse]] zur Hinrichtungsstätte gefahren, wo unter großem Anteil der Bevölkerung die Hinrichtung stattfand. Die Lage des einstigen Galgens (in Verwendung von 1599 bis 1817) als Teil der Richtstätte der Stadt Salzburg an der Neukommgasse ist bekannt und bis heute im Gelände erkennbar. Fast alle abgeschlagenen Köpfe wurden an der Hinrichtungsstätte auf einem Stock ("Pfrill") gespießt ausgestellt. Gehängte Personen blieben in der Regel so lange hängen, bis sie von alleine herunterfielen. Oftmals wurden von den Gerichten noch verschärfende Zusatzstrafen ausgesprochen. |
| | | | |
| − | Wohlmuth führte die Hinrichtungen mit dem Schwert (77 Personen), seltener auch den durch Erhängen (15 Personen) durch. Die Tagebucheintrag Nr. 200 berichtet der Scharfrichter über einen französischen Soldat, der durch den Strang hingerichtet werden sollte. Zuvor wurde ihm die Hand abgeschlagen, Wohlmuth musste den blutenden Stumpf verbinden, damit der Verurteilte nicht vor der Hinrichtung verblutet. Die Beschuldigten wurden auch der Tortur, oder der scharfen Tortur (Folter) um sie zu einem Geständnis zu zwingen, weil ohne Geständnis eine Verurteilung damals nicht möglich war. Körperstrafen wurden ebenfalls von Wohlmuth durchgeführt und aufgeschrieben. So wurden Verurteilte an den Pranger gestellt, mit Ruten geschlagen und oft danach auch des Landes verwiesen. Das Tagebuch endet mit dem 226. Eintrag, einer Hinrichtung im September 1817. Damals verbot die Österreichische Rechtsprechung genau genommen bereits öffentliche Hinrichtungen. Franz Joseph Wohlmuth war damals 79 Jahre alt. Es war dies die letzte belegte öffentliche Hinrichtung mit einem Schwert im Land Salzburg. Und von dieser schreibt er ''...mit dem Schwerd glücklich und geschwind Hingerichtet worden [...] ist''. dies ist ein Hinweis arauf, dass ihn wohl ein Leben lang die Angst begleitet hatte, dass der erste Streich des Richtschwerts nicht gelingen könnte. | + | ===Executions Einschreib Buch=== |
| | + | "Zu welche alle vorgefahlene und von mir Franz Joseph Wohlmuth, als aufgenohmenen Freymann allhier, sowohl allda in Hochfürstlich Stadt-Gericht, als auch auf dem Land verrichte Executionen durch die hinrichtung der Deliquenten, dann mit vernehmung der Torturen, aushauen, und Prangerstellen, hier inbemelter Massen eingetragen worden. Angefangen mit dem Jahr 1761 bis …" |
| | + | |
| | + | Das Tagebuch gehört zu den wenigen erhaltenen Henkersaufzeichnungen. Es ist eine formelhafte Aufstellung aller vollzogenen Strafen. Die lateinischen Fachbegriffe werden vielfach ortografisch unrichtig geschrieben. Wohlmuth führte die Hinrichtungen mit dem Schwert (77 Personen), seltener auch den durch Erhängen (15 Personen) durch. Die Tagebucheintrag Nr. 200 berichtet der Scharfrichter über einen französischen Soldat, der durch den Strang hingerichtet werden sollte. Zuvor wurde ihm die Hand abgeschlagen, Wohlmuth musste den blutenden Stumpf verbinden, damit der Verurteilte nicht vor der Hinrichtung verblutet. Die Beschuldigten wurden auch der Tortur, oder der scharfen Tortur (Folter) um sie zu einem Geständnis zu zwingen, weil ohne Geständnis eine Verurteilung damals nicht möglich war. Körperstrafen wurden ebenfalls von Wohlmuth durchgeführt und aufgeschrieben. So wurden Verurteilte an den Pranger gestellt, mit Ruten geschlagen und oft danach auch des Landes verwiesen. Das Tagebuch endet mit dem 226. Eintrag, einer Hinrichtung im September 1817. Damals verbot die Österreichische Rechtsprechung genau genommen bereits öffentliche Hinrichtungen. Franz Joseph Wohlmuth war damals 79 Jahre alt. Es war dies die letzte belegte öffentliche Hinrichtung mit einem Schwert im Land Salzburg. Und von dieser schreibt er ''...mit dem Schwerd glücklich und geschwind Hingerichtet worden [...] ist''. dies ist ein Hinweis arauf, dass ihn wohl ein Leben lang die Angst begleitet hatte, dass der erste Streich des Richtschwerts nicht gelingen könnte. |
| | | | |
| | Als sichtbares Zeichen für das Territorium, in dem die Strafe ausgesprochen wurde, wurden auszuweisende Verurteilten mit einem "Relegationsbuchstaben" "gebrandmarkt". In Salzburg war es der Buchstabe '''„S“''' . | | Als sichtbares Zeichen für das Territorium, in dem die Strafe ausgesprochen wurde, wurden auszuweisende Verurteilten mit einem "Relegationsbuchstaben" "gebrandmarkt". In Salzburg war es der Buchstabe '''„S“''' . |
| | | | |
| − | Wohlmuth besaß als Scharfrichter weitere wenig ehrenhafte Aufgaben. Er war auch Abdecker bzw. Wasenmeister und war so für die Beseitigung von Tierkadavern und für die Verwertung von Tierhäuten zuständig. Er musste während seiner Dienstzeit auch insgesamt 9 Personen die Selbstmord begangen hatte, darunter zwei Frauen begraben. Solche Selbstmörder durften nicht auf dem Friedhof sondern nur außerhalb der Stadt in „ungeweihter Erde“ bestattet werden. Selbstmörder wurden meist bei Nacht mit dem Gesicht nach unten in einem naheliegenden Moor vergraben. | + | Wohlmuth besaß als Scharfrichter weitere wenig ehrenhafte Aufgaben. Er war Aufseher im Freudenhaus sowie Abdecker bzw. Wasenmeister und war so für die Beseitigung von Tierkadavern und für die Verwertung von Tierhäuten zuständig. Er musste während seiner Dienstzeit auch 9 Personen die Selbstmord begangen hatte, darunter zwei Frauen begraben. Selbstmörder durften nicht auf dem Friedhof sondern nur außerhalb der Stadt in „ungeweihter" Erde bestattet werden. Sie wurden daher (meist bei Nacht) mit dem Gesicht nach unten in einem naheliegenden Moor vergraben. |
| − | | |
| − | Das Tagebuch gehört zu den wenigen erhaltenen Henkersaufzeichnungen. Es ist eine formelhafte Aufstellung aller vollzogenen Strafen. Die lateinischen Fachbegriffe werden vielfach ortografisch unrichtig geschrieben.
| |
| | | | |
| | ===Berufliches=== | | ===Berufliches=== |
| Zeile 27: |
Zeile 28: |
| | ==Weblinks== | | ==Weblinks== |
| | * [http://de.wikipedia.org/wiki/Franz_Joseph_Wohlmuth#mediaviewer/File:Titelblatt.jpg Die Umschlagsseite vom "Exekutions Einschreib Buch", angefangen 1761 von Franz Joseph Wohlmuth] | | * [http://de.wikipedia.org/wiki/Franz_Joseph_Wohlmuth#mediaviewer/File:Titelblatt.jpg Die Umschlagsseite vom "Exekutions Einschreib Buch", angefangen 1761 von Franz Joseph Wohlmuth] |
| − | '''Executions Einschreib Buch'''
| + | |
| − | Zu welche alle vorgefahlene und von mir Franz Joseph Wohlmuth, als aufgenohmenen Freymann allhier, sowohl allda in Hochfürstlich Stadt-Gericht, als auch auf dem Land verrichte Executionen durch die hinrichtung der Deliquenten, dann mit vernehmung der Torturen, aushauen, und Prangerstellen, hier inbemelter Massen eingetragen worden. Angefangen mit dem Jahr 1761 bis …
| |
| | | | |
| | * [http://de.wikipedia.org/wiki/Franz_Joseph_Wohlmuth#mediaviewer/File:R%C3%BCckseite_des_Titelblattes.jpg Rückseite des Titelblattes vom "Exekutions Einschreib Buch" mit der Zeichnung eines zu Schau gestellten Kopfes eines enthaupteten Delinquenten]. | | * [http://de.wikipedia.org/wiki/Franz_Joseph_Wohlmuth#mediaviewer/File:R%C3%BCckseite_des_Titelblattes.jpg Rückseite des Titelblattes vom "Exekutions Einschreib Buch" mit der Zeichnung eines zu Schau gestellten Kopfes eines enthaupteten Delinquenten]. |
| Zeile 35: |
Zeile 35: |
| | * [[Peter Putzer|Putzer, Peter]]: ''Das Salzburger Scharfrichter Tagebuch'', Österr. Kunst- und Kulturverlag, Wien, 1985 | | * [[Peter Putzer|Putzer, Peter]]: ''Das Salzburger Scharfrichter Tagebuch'', Österr. Kunst- und Kulturverlag, Wien, 1985 |
| | * [[Hans Widmann|Widmann, Hans]]: ''Von Verbrechen und Strafen in der erzbischöflichen Zeit - Ein halbes Jahrhundert lang "Freimann" in Salzburg'', in: [[Salzburger Museum Carolino-Augusteum]], Jahresbericht 1907, S. 108. | | * [[Hans Widmann|Widmann, Hans]]: ''Von Verbrechen und Strafen in der erzbischöflichen Zeit - Ein halbes Jahrhundert lang "Freimann" in Salzburg'', in: [[Salzburger Museum Carolino-Augusteum]], Jahresbericht 1907, S. 108. |
| − |
| |
| − | ==Quellen==
| |
| | * ''Salzburg Archiv Band 23'' aus der Schriftenreihe des [[Verein Freunde der Salzburger Geschichte|Vereines Freunde der Salzburger Geschichte]] 1997, Beitrag ''... der zweyte Streich ist schnell auf den ersten glikhlich und geschikht erfolget... Ein Kunstfehler des Scharfrichters anno 1766'' von [[Peter Putzer]]. | | * ''Salzburg Archiv Band 23'' aus der Schriftenreihe des [[Verein Freunde der Salzburger Geschichte|Vereines Freunde der Salzburger Geschichte]] 1997, Beitrag ''... der zweyte Streich ist schnell auf den ersten glikhlich und geschikht erfolget... Ein Kunstfehler des Scharfrichters anno 1766'' von [[Peter Putzer]]. |
| − | * [[Hanna Hintner]]: ''[[Josef Felner|Joseph Philipp Felner]] (1769-1850) als Staatsmann, Historiker und Mensch'', Phil. Diss., Wien 1967. S. 64 ff.
| |
| | * Robert Forstner-Billau: [http://www.forstner-billau.at/referat/s11.html ''Die Arbeit der Scharfrichter und ihre soziale Stellung in der Gesellschaft der frühen Neuzeit''] | | * Robert Forstner-Billau: [http://www.forstner-billau.at/referat/s11.html ''Die Arbeit der Scharfrichter und ihre soziale Stellung in der Gesellschaft der frühen Neuzeit''] |
| | + | *Gerhard Ammerer, Thomas Weidenholzer (Hg.): Rathaus, Kirche, Wirt. Öffentliche Räume in der Stadt Salzburg (Schriftenreihe des Archivs der Stadt Salzburg), Salzburg, 2009 |
| | | | |
| | ==Fußnoten== | | ==Fußnoten== |