| | Ferner waren Mitglieder der Herren von Hagenau, im Gegensatz zu vielen anderen edelfreien Familien, nie in den Grafenstand aufgestiegen. Die Hagenauer gehörten zur Klasse der "Freyen" (liberi), also dem Herren-Stande an, wie die Herren von Weilheim, die Herren von Stein oder die Herren von Biburg. Sie waren niemals "Grafen", wie man sie in manchen Publikation fälschlich bezeichnet hatte, oder man hatte sie gar mit den späteren Grafen Aham von Hagenau verwechselt. Einige Hagenauer trugen bis Anfang des 12. Jahrhunderts zwar die Bezeichnung "Comes", wie zum Beispiel Bischof Reginbert von Hagenau, der in einer Urkunde von 1138 als "Reginbertes Comes de Hagenow" genannt worden war. Die Bezeichnung "Comes" war damals jedoch kein Adelstitel, sondern ein nicht erblicher Amtstitel eines Lehensträgers, der sein Lehen unmittelbar vom König verliehen bekommen hatte. "Comes" kann also nicht mit dem später daraus entstandenen erblichen Grafentitel gleichgesetzt werden, der allerdings aus dem Titel "Comes" hervorgegangen war. Besonders deutlich wird dies in einer frühen Urkunde in der der Vater als comes bezeichnet wurde, hingegen aber nicht der Sohn: ''"Reginbert comes et filius eius Radolt anno 927. (Histor. Frising. und Cod.)."'' Ebenso war damals ein Burggraf eine reine Amtsbezeichnung und keine Adelstitel. Einige Hagenauer hatten ja das Amt von Burggrafen inne, ein aus dem älteren Amt des (Burg-)Vogtes hervorgegangenes Amt, durch das man zuweilen auch die Herrschaft über weitere Territorien inne haben konnte. | | Ferner waren Mitglieder der Herren von Hagenau, im Gegensatz zu vielen anderen edelfreien Familien, nie in den Grafenstand aufgestiegen. Die Hagenauer gehörten zur Klasse der "Freyen" (liberi), also dem Herren-Stande an, wie die Herren von Weilheim, die Herren von Stein oder die Herren von Biburg. Sie waren niemals "Grafen", wie man sie in manchen Publikation fälschlich bezeichnet hatte, oder man hatte sie gar mit den späteren Grafen Aham von Hagenau verwechselt. Einige Hagenauer trugen bis Anfang des 12. Jahrhunderts zwar die Bezeichnung "Comes", wie zum Beispiel Bischof Reginbert von Hagenau, der in einer Urkunde von 1138 als "Reginbertes Comes de Hagenow" genannt worden war. Die Bezeichnung "Comes" war damals jedoch kein Adelstitel, sondern ein nicht erblicher Amtstitel eines Lehensträgers, der sein Lehen unmittelbar vom König verliehen bekommen hatte. "Comes" kann also nicht mit dem später daraus entstandenen erblichen Grafentitel gleichgesetzt werden, der allerdings aus dem Titel "Comes" hervorgegangen war. Besonders deutlich wird dies in einer frühen Urkunde in der der Vater als comes bezeichnet wurde, hingegen aber nicht der Sohn: ''"Reginbert comes et filius eius Radolt anno 927. (Histor. Frising. und Cod.)."'' Ebenso war damals ein Burggraf eine reine Amtsbezeichnung und keine Adelstitel. Einige Hagenauer hatten ja das Amt von Burggrafen inne, ein aus dem älteren Amt des (Burg-)Vogtes hervorgegangenes Amt, durch das man zuweilen auch die Herrschaft über weitere Territorien inne haben konnte. |
| − | Ob die Besitzer des oberösterreichischen Lehens bei Braunau nach 1149 ebenfalls aus dem Geschlecht der Hochfreien von Hagenau stammten oder nur deren Burgmannen waren, ist eine genealogische Frage. Der Historiker Joseph-Ernst von Koch-Sternfeld war der Ansicht, dass die Herren von Hagenau erneut das Lehen erhielten und hatte diesbezüglich geschrieben: ''"Um 1153 wurde dem Geschlechte der Stammsitz wieder zurückgegeben"''. An Hand von Urkunden ließ sich dieses Problem auf Grund fehlender Siegel bisher nicht klären. Da aber die oberösterreichische Linie nach 1239 (Söhne des Ludovicus de Hagenau tauchten danach in keinen Urkunden mehr auf) und die niederösterreichische nach 1446 ohnedies aussterben sollte, und die bayrische Linie auch keine Lehen oder Besitzungen übernommen hatte, war dies für die weitere Geschichte der Hagenauer irrelevant. Als möglichen Nachweis, ob die Besitzer des Braunauer Stammsitzes Hagenau nach 1149 auch aus dem Geschlecht der Freien von Hagenau stammten, könnte man das Hagenauer Stammwappen heranziehen. Bisher wurde dieses bei Ludowicus von Hagenau allerdings nicht gefunden, da bei allen von ihm gesiegelten Urkunden sein Siegel abgegangen ist und fehlt. | + | Ob die Besitzer des oberösterreichischen Lehens bei Braunau nach 1149 ebenfalls aus dem Geschlecht der Hochfreien von Hagenau stammten oder nur deren Burgmannen waren, ist eine bisher ungeklärte genealogische Frage. Der Historiker Joseph-Ernst von Koch-Sternfeld war jedenfalls der Ansicht, dass die Herren von Hagenau erneut das Lehen erhielten und hatte diesbezüglich geschrieben: ''"Um 1153 wurde dem Geschlechte der Stammsitz wieder zurückgegeben"''. An Hand von Urkunden ließ sich dieses Problem auf Grund fehlender Siegel bisher nicht klären. Da aber die oberösterreichische Linie nach 1239 (Söhne des Ludovicus de Hagenau tauchten danach in keinen Urkunden mehr auf) und die niederösterreichische nach 1446 ohnedies aussterben sollte, und die bayrische Linie auch keine Lehen oder Besitzungen übernommen hatte, war dies für die weitere Geschichte der Hagenauer irrelevant. Als möglichen Nachweis, ob die Besitzer des Braunauer Stammsitzes Hagenau nach 1149 auch aus dem Geschlecht der Freien von Hagenau stammten, könnte man das Hagenauer Stammwappen heranziehen. Bisher wurde dieses bei Ludowicus von Hagenau allerdings nicht gefunden, da bei allen von ihm gesiegelten Urkunden sein Siegel abgegangen ist und fehlt. |
| | Bezüglich einer möglichen Verwechslung der Herren von Hagenau mit Mitgliedern aus namensgleichen Geschlechtern, ist auch das Kapitel "[[Hagenauer - namensgleiche Adelsgeschlechter und Familien]]" interessant. | | Bezüglich einer möglichen Verwechslung der Herren von Hagenau mit Mitgliedern aus namensgleichen Geschlechtern, ist auch das Kapitel "[[Hagenauer - namensgleiche Adelsgeschlechter und Familien]]" interessant. |