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Als Kulturreferent des „Grünen Klubs im Parlament“ hat sich Weigel gemeinsam mit dem Kunsthistoriker Walter Koschatzky (Obmann der Bürgerinitiative „Freunde von Schloss Schönbrunn“) zwischen 1991 und 1993 mit Erfolg gegen die vom damaligen Wirtschaftsminister Wolfgang Schüssel ursprünglich geplante Privatisierungsvariante von Schloß Schönbrunn engagiert, die schließlich zugunsten der „Schloß Schönbrunn Kultur- und Betriebsges.m.b.H.“ fallen gelassen wurde.
 
Als Kulturreferent des „Grünen Klubs im Parlament“ hat sich Weigel gemeinsam mit dem Kunsthistoriker Walter Koschatzky (Obmann der Bürgerinitiative „Freunde von Schloss Schönbrunn“) zwischen 1991 und 1993 mit Erfolg gegen die vom damaligen Wirtschaftsminister Wolfgang Schüssel ursprünglich geplante Privatisierungsvariante von Schloß Schönbrunn engagiert, die schließlich zugunsten der „Schloß Schönbrunn Kultur- und Betriebsges.m.b.H.“ fallen gelassen wurde.
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Daneben hat Weigel gemeinsam mit dem grünen Kultursprecher [[Johannes Voggenhuber]], NS-Opfern (Albert Sternfeld und vor allem Fritz Weibel<ref>Christa Zöchling: „Jedes Anrecht verloren“. Die Reuplik verweigerte jüdischen NS-Opfern eine Entschädigung. Wichtige Akten wurden ihnen vorenthalten. In: „profil“. Nr. 31. 27. Juli 1992. S.20ff.</ref>) und mehreren NS-Opfervertretern (vor allem „Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes“, „Homosexuellen Initiative“) eine aus 415 Detailfragen bestehende und mehr als 40 Seiten starke parlamentarische Anfrage zu „Österreichs Mitverantwortung an den nationalsozialistischen Verbrechen, die Wahrnehmung dieser Mitverantwortung durch die II. Republik sowie die Anerkennung und Entschädigung der Opfer des Nationalsozialismus“<ref>Schriftliche parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Voggenhuber an den Bundeskanzler betreffend Österreichs Mitverantwortung an den nationalsozialistischen Verbrechen, die Wahrnehmung dieser Mitverantwortung durch die II. Republik sowie die Anerkennung und Entschädigung der Opfer des Nationalsozialismus (Nr. 2666/J vom 13. März 1992; Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates, XVIII. Gesetzgebungsperiode; Wien 1992</ref> vorbereitet, koordiniert und formuliert.
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Daneben hat Weigel gemeinsam mit dem grünen Kultursprecher [[Johannes Voggenhuber]], NS-Opfern (Albert Sternfeld und vor allem Fritz Weibel<ref>Christa Zöchling: „Jedes Anrecht verloren“. Die Republik verweigerte jüdischen NS-Opfern eine Entschädigung. Wichtige Akten wurden ihnen vorenthalten. In: „profil“. Nr. 31. 27. Juli 1992. S.20ff.</ref>) und mehreren NS-Opfervertretern (vor allem „Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes“, „Homosexuellen Initiative“) eine aus 415 Detailfragen bestehende und mehr als 40 Seiten starke parlamentarische Anfrage zu „Österreichs Mitverantwortung an den nationalsozialistischen Verbrechen, die Wahrnehmung dieser Mitverantwortung durch die II. Republik sowie die Anerkennung und Entschädigung der Opfer des Nationalsozialismus“<ref>Schriftliche parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Voggenhuber an den Bundeskanzler betreffend Österreichs Mitverantwortung an den nationalsozialistischen Verbrechen, die Wahrnehmung dieser Mitverantwortung durch die II. Republik sowie die Anerkennung und Entschädigung der Opfer des Nationalsozialismus (Nr. 2666/J vom 13. März 1992; Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates, XVIII. Gesetzgebungsperiode; Wien 1992</ref> vorbereitet, koordiniert und formuliert.
    
Diese Anfrage, die bewusst am 13. März 1992, dem 54. Jahrestag des „Anschlusses“, eingebracht wurde, war aufgrund der Komplexität des Themas die umfangreichste parlamentarische Anfrage der II. Republik und wurde aufgrund ihres Umfanges vom damaligen Bundeskanzler Franz Vranitzky nur pauschal beantwortet, weil die korrekte Beantwortung die gründliche wissenschaftliche Aufarbeitung von Österreichs nationalsozialistischer Vergangenheit und der (sozial)rechtlichen Folgen für die Opfer vorausgesetzt hätte, die 1992 nur ansatzweise existiert hat und erst in den folgenden Jahren erfolgt ist.
 
Diese Anfrage, die bewusst am 13. März 1992, dem 54. Jahrestag des „Anschlusses“, eingebracht wurde, war aufgrund der Komplexität des Themas die umfangreichste parlamentarische Anfrage der II. Republik und wurde aufgrund ihres Umfanges vom damaligen Bundeskanzler Franz Vranitzky nur pauschal beantwortet, weil die korrekte Beantwortung die gründliche wissenschaftliche Aufarbeitung von Österreichs nationalsozialistischer Vergangenheit und der (sozial)rechtlichen Folgen für die Opfer vorausgesetzt hätte, die 1992 nur ansatzweise existiert hat und erst in den folgenden Jahren erfolgt ist.
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