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Im Sommer 2010 kam durch eine Novellierung  des Luftreinhaltegesetzes ein generelles Verbot für Lager- und  Sonnwendfeuer oder bedürfen einer  Ausnahmegenehmigung des jeweiligen  Landeshauptmannes aufgrund der Feinstaubbelastung. Es hagelte Proteste  heimischer Brauchtumsvereine, so auch von [[Walli Ebner]], Obfrau der  [[Salzburger Heimatvereine]].
 
Im Sommer 2010 kam durch eine Novellierung  des Luftreinhaltegesetzes ein generelles Verbot für Lager- und  Sonnwendfeuer oder bedürfen einer  Ausnahmegenehmigung des jeweiligen  Landeshauptmannes aufgrund der Feinstaubbelastung. Es hagelte Proteste  heimischer Brauchtumsvereine, so auch von [[Walli Ebner]], Obfrau der  [[Salzburger Heimatvereine]].
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Im Dezember desselben  Jahres konnte wieder Entwarnung gegeben werden. In Salzburg wurde die  Verordnung dahingehend geändert, dass [[Osterfeuer|Oster]]-, Sonnwend-,  [[Johannisfeuer|Johannis]]- und [[Wintersonnwendfeuer]] unter gewissen  Voraussetzungen wieder ab [[1. Jänner]] [[2011]] erlaubt waren. Wie  schon bisher müssen die Vereine auch in Zukunft Feuer dieser Art der  Feuerwehr anzeigen.  Neu ist nun eine zeitliche Beschränkung, damit  niemand ''zwei Monate lang Sonnwendfeuer abbrennt''.  
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Im Dezember desselben  Jahres konnte wieder Entwarnung gegeben werden. In Salzburg wurde die  Verordnung dahingehend geändert, dass [[Osterfeuer|Oster]]-, [[Sommersonnwendfeuer|Sonnwend]]-,  [[Johannisfeuer|Johannis]]- und [[Wintersonnenswende|Wintersonnwendfeuer]] unter gewissen  Voraussetzungen wieder ab [[1. Jänner]] [[2011]] erlaubt waren. Wie  schon bisher müssen die Vereine auch in Zukunft Feuer dieser Art der  Feuerwehr anzeigen.  Neu ist nun eine zeitliche Beschränkung, damit  niemand ''zwei Monate lang Sonnwendfeuer abbrennt''.  
    
Detail  am Rande: Die neuerliche Zulassung von Feuer dieser Art galt erst ab 1.  Jänner 2011, somit waren alle Wintersonnwendfeuer am [[21. Dezember]]  illegal. Der zuständige [[Landesrat]] [[Walter Blachfellner]] war aber  im Vorfeld davon überzeugt, dass Land diese Feuer ''tolerieren'' werde.
 
Detail  am Rande: Die neuerliche Zulassung von Feuer dieser Art galt erst ab 1.  Jänner 2011, somit waren alle Wintersonnwendfeuer am [[21. Dezember]]  illegal. Der zuständige [[Landesrat]] [[Walter Blachfellner]] war aber  im Vorfeld davon überzeugt, dass Land diese Feuer ''tolerieren'' werde.
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Als Brauchtumsfeuer  gelten laut [[Landesgesetzblatt]] 2011:
 
Als Brauchtumsfeuer  gelten laut [[Landesgesetzblatt]] 2011:
 
* die am Abend des Karsamstag und in der Nacht vom Karsamstag auf den Ostersonntag abgebrannten [[Osterfeuer]]
 
* die am Abend des Karsamstag und in der Nacht vom Karsamstag auf den Ostersonntag abgebrannten [[Osterfeuer]]
* die am Abend des [[21. Juni]] und in der Nacht vom 21. auf 22. Juni abgebrannten [[Sonnwendfeuer]]
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* die am Abend des [[21. Juni]] und in der Nacht vom 21. auf 22. Juni abgebrannten [[Sommersonnwendfeuer]]
 
* die am Abend des [[24. Juni]] und in der Nacht vom 24. auf 25. Juni abgebrannten [[Johannisfeuer]]
 
* die am Abend des [[24. Juni]] und in der Nacht vom 24. auf 25. Juni abgebrannten [[Johannisfeuer]]
* die am Abend des [[21. Dezember]] und in der Nacht vom 21. auf 22. Dezember abgebrannten Feuer zur [[Wintersonnwende]]
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* die am Abend des [[21. Dezember]] und in der Nacht vom 21. auf 22. Dezember abgebrannten Feuer zur [[Wintersonnenwende]]
    
Brauchtumsfeuer dürfen am dem Samstag, der den in der Verordnung festgelegten Zeiten jeweils unmittelbar vorangeht, bis zum zweitnachfolgenden Sonntag einmal abgebrannt werden
 
Brauchtumsfeuer dürfen am dem Samstag, der den in der Verordnung festgelegten Zeiten jeweils unmittelbar vorangeht, bis zum zweitnachfolgenden Sonntag einmal abgebrannt werden

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