| − | Die '''Salzburger Provinzialsynode [[1569]]''' widmete sich den Aufgaben und Pflichten der Seelsorger und fasste mit der Pflicht zur Matrikenführung einen geschichtlich bedeutsamen Beschluss. | + | Die '''Salzburger Provinzialsynode''' im Jahr [[1569]] widmete sich den Aufgaben und Pflichten der Seelsorger und fasste mit der Pflicht zur Matrikenführung einen geschichtlich bedeutsamen Beschluss. |
| | Durch die Einführung dieser Vorschrift wirkte diese Synode bahnbrechend, da das Konzil von Trient zu diesem Bereich nur eine allgemein gehaltene Anregung gegeben hatte. Die pfarrliche Matrikenführung war bis zum Jahr [[1938]] das umfassendste Personenstandsregister, das heute noch unverzichtbare Grundlage für alle personenbezogenen privaten und öffentlichen Forschungsarbeiten darstellt. | | Durch die Einführung dieser Vorschrift wirkte diese Synode bahnbrechend, da das Konzil von Trient zu diesem Bereich nur eine allgemein gehaltene Anregung gegeben hatte. Die pfarrliche Matrikenführung war bis zum Jahr [[1938]] das umfassendste Personenstandsregister, das heute noch unverzichtbare Grundlage für alle personenbezogenen privaten und öffentlichen Forschungsarbeiten darstellt. |
| − | * Geschichte Salzburgs, Stadt und Land, Gesamtherausgabe [[Heinz Dopsch]], [[Hans Spatzenegger]], Band II, Neuzeit und Zeitgeschichte, 3. Teil, S. 1409 – 1410, Universitätsverlag Anton Pustet Salzburg, 1994 | + | * ''Geschichte Salzburgs, Stadt und Land'', Gesamtherausgabe [[Heinz Dopsch]], [[Hans Spatzenegger]], Band II, Neuzeit und Zeitgeschichte, 3. Teil, S. 1409 – 1410, [[Verlag Anton Pustet|Universitätsverlag Anton Pustet]] Salzburg, 1994 |