Mannlicher war in den [[1920er]]-Jahren Abteilungsleiter im Bundeskanzleramt; er hatte an den Vorarbeiten zur Bundesverfassung (1920) und noch mehr an denen zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen (1925) hervorragenden Anteil. Im Jahr 1930 wurde er als Senatspräsident an den [[Verwaltungsgerichtshof]] berufen. 1934 wurde er vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Nach dem [[Anschluss]] reaktiviert, übernahm er 1938 die Leitung der Verwaltungsakademie Wien, 1939 auch der Verwaltungsakademien Linz und Salzburg. Von 1939 an war er wieder am Verwaltungsgerichtshof – der mittlerweile in „Reichsverwaltungsgericht (Außensenate Wien)“ umbenannt war – als Senatspräsident tätig. 1945 wurde er, da [[NS|nationalsozialistisch]] belastet, seines Amtes enthoben. Von 1946 bis 1947 war er interniert, eine strafrechtliche Voruntersuchung wurde 1948 eingestellt. | Mannlicher war in den [[1920er]]-Jahren Abteilungsleiter im Bundeskanzleramt; er hatte an den Vorarbeiten zur Bundesverfassung (1920) und noch mehr an denen zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen (1925) hervorragenden Anteil. Im Jahr 1930 wurde er als Senatspräsident an den [[Verwaltungsgerichtshof]] berufen. 1934 wurde er vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Nach dem [[Anschluss]] reaktiviert, übernahm er 1938 die Leitung der Verwaltungsakademie Wien, 1939 auch der Verwaltungsakademien Linz und Salzburg. Von 1939 an war er wieder am Verwaltungsgerichtshof – der mittlerweile in „Reichsverwaltungsgericht (Außensenate Wien)“ umbenannt war – als Senatspräsident tätig. 1945 wurde er, da [[NS|nationalsozialistisch]] belastet, seines Amtes enthoben. Von 1946 bis 1947 war er interniert, eine strafrechtliche Voruntersuchung wurde 1948 eingestellt. |