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, 23:37, 3. Mai 2014
Dr. '''Egbert Mannlicher''' (* [[21. Februar]] [[1882]] in [[Wien]]; † [[5. Oktober]] [[1973]] in [[Oberalm]]) war ein namhafter österreichischer Verfassungs- und Verwaltungsjurist.
== Leben ==
Mannlicher war in den [[1920er]]-Jahren Abteilungsleiter im Bundeskanzleramt; er hatte an den Vorarbeiten zur Bundesverfassung (1920) und noch mehr an denen zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen (1925) hervorragenden Anteil. Im Jahr 1930 wurde er als Senatspräsident an den [[Verwaltungsgerichtshof]] berufen. 1934 wurde er vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Nach dem [[Anschluss]] reaktiviert, übernahm er 1938 die Leitung der Verwaltungsakademie Wien, 1939 auch der Verwaltungsakademien Linz und Salzburg. Von 1939 an war er wieder am Verwaltungsgerichtshof – der mittlerweile in „Reichsverwaltungsgericht (Außensenate Wien)“ umbenannt war – als Senatspräsident tätig. 1945 wurde er, da [[NS|nationalsozialistisch]] belastet, seines Amtes enthoben. Von 1946 bis 1947 war er interniert, eine strafrechtliche Voruntersuchung wurde 1948 eingestellt.
Von 1949 bis 1971 war Mannlicher als Rechtsanwalt in [[Salzburg]] tätig.
Als im Jahr 1970 das fünfzigjährige Bestehen der Bundesverfassung feierlich begangen wurde, wurde Mannlicher mit dem Großen Goldenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ausgezeichnet.
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==Quellen==
* [[Wikipedia]]-Artikel [https://de.wikipedia.org/wiki/Egbert_Mannlicher ''Egbert Mannlicher'']
* Adamovich, Ludwig jun.: ''Egbert Mannlicher †'', in: Juristische Blätter 1974, 197 f
{{SORTIERUNG:Mannlicher, Egbert}}
[[Kategorie:Person]]
[[Kategorie:Beamter]]
[[Kategorie:Jurist]]
[[Kategorie:Zuagroaste]]
[[Kategorie:Aus anderen Bundesländern]]