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Die Fremdenverkehrsabgabe ist im Gesetz über den Tourismus im Land Salzburg
 
Die Fremdenverkehrsabgabe ist im Gesetz über den Tourismus im Land Salzburg
([[Salzburger Tourismusgesetz]] 2003) geregelt (letzte Novellierung [[2007]]). Darin ist festgelegt, dass jedes Unternehmen im Land Salzburg, dass direkt oder indirekt vom Fremdenverkehr profitiert, eine in Promille-Sätzen festgelegten Beitrag vom Umsatz zu leisten hat.  
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([[Salzburger Tourismusgesetz]] 2003) geregelt (letzte Novellierung [[2007]]). Darin ist festgelegt, dass jedes Unternehmen im Land Salzburg, dass direkt oder indirekt vom Fremdenverkehr profitiert, einen in Promille-Sätzen festgelegten Beitrag vom Umsatz zu leisten hat.  
    
Damit fallen fast alle in Stadt und Land tätigen Unternehmen unter diese Regelung. Und somit finanziert die Salzburger Bevölkerung beispielsweise mit jeder getrunkenen ''halben Bier'', mit jeder gerauchten Zigarette, mit jeder gekauften Semmel oder Tageszeitung auch den Fremdenverkehr mit.
 
Damit fallen fast alle in Stadt und Land tätigen Unternehmen unter diese Regelung. Und somit finanziert die Salzburger Bevölkerung beispielsweise mit jeder getrunkenen ''halben Bier'', mit jeder gerauchten Zigarette, mit jeder gekauften Semmel oder Tageszeitung auch den Fremdenverkehr mit.

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