([[Salzburger Tourismusgesetz]] 2003) geregelt (letzte Novellierung [[2007]]). Darin ist festgelegt, dass jedes Unternehmen im Land Salzburg, dass direkt oder indirekt vom Fremdenverkehr profitiert, eine in Promille-Sätzen festgelegten Beitrag vom Umsatz zu leisten hat. | ([[Salzburger Tourismusgesetz]] 2003) geregelt (letzte Novellierung [[2007]]). Darin ist festgelegt, dass jedes Unternehmen im Land Salzburg, dass direkt oder indirekt vom Fremdenverkehr profitiert, eine in Promille-Sätzen festgelegten Beitrag vom Umsatz zu leisten hat. |