<div id="2"><sup>2</sup>Pflegamt, ein Kammeramt, so fern es der Pflege, d. i. der Verwaltung und Aufsicht eines andern anvertrauet ist, die Pflege; eine besonders in einigen Oberdeutschen Gegenden übliche Benennung, wofür man in Ober= und Niedersachsen das freylich zweydeutige Wort Amt braucht. Daher der Pflegamtmann, welcher oft auch nur der Pfleger schlechthin heißt, der Amtmann. (Quelle: [http://www.kruenitz1.uni-trier.de/xxx/p/kp04424.htm Oeconomische Encyclopädie online]) | <div id="2"><sup>2</sup>Pflegamt, ein Kammeramt, so fern es der Pflege, d. i. der Verwaltung und Aufsicht eines andern anvertrauet ist, die Pflege; eine besonders in einigen Oberdeutschen Gegenden übliche Benennung, wofür man in Ober= und Niedersachsen das freylich zweydeutige Wort Amt braucht. Daher der Pflegamtmann, welcher oft auch nur der Pfleger schlechthin heißt, der Amtmann. (Quelle: [http://www.kruenitz1.uni-trier.de/xxx/p/kp04424.htm Oeconomische Encyclopädie online]) |