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Nach dem Unfall, bei dem ein Geländer nachgegeben hatte, klagte der verunglückte Tourist den damaligen Unteracher Bürgermeister Hermann Perner und seinen heutigen Nachfolger Engelbert Gnigler, damals Wegereferent, wegen fahrlässiger Körperverletzung. Das [[Bezirksgericht Thalgau]] verurteilte die beiden Gemeindepolitiker im Juli 2009 zu 7.000 Euro Geldstrafe, aber in zweiter Instanz am [[Landesgericht Salzburg]] wurden sie rechtskräftig freigesprochen. Die Begründung: Jeder Freizeitsportler trägt eine gewisse Eigenverantwortung.
 
Nach dem Unfall, bei dem ein Geländer nachgegeben hatte, klagte der verunglückte Tourist den damaligen Unteracher Bürgermeister Hermann Perner und seinen heutigen Nachfolger Engelbert Gnigler, damals Wegereferent, wegen fahrlässiger Körperverletzung. Das [[Bezirksgericht Thalgau]] verurteilte die beiden Gemeindepolitiker im Juli 2009 zu 7.000 Euro Geldstrafe, aber in zweiter Instanz am [[Landesgericht Salzburg]] wurden sie rechtskräftig freigesprochen. Die Begründung: Jeder Freizeitsportler trägt eine gewisse Eigenverantwortung.
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Zwar liegt das Naturjuwel Burggrabenklamm auf Gebiet des Landes Salzburg, doch Wegeerhalter ist die [[Oberösterreich|oberösterreichische]] [[Attersee]]<nowiki>gemeinde</nowiki> Unterach. Diese wollte kein weiteres Risiko mehr eingehen und schloss die Klamm. Nun werden 400.000 Euro der Länder Oberösterreich (50 Prozent) und Salzburg (30 Prozent) mit den Gemeinden Sankt Gilgen, Steinbach am Attersee und Unterach sowie der Ferienregion Attersee zur Sanierung der Klamm aufgebracht.  
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Zwar liegt das Naturjuwel Burggrabenklamm auf Gebiet des Landes Salzburg, doch Wegeerhalter ist die [[Oberösterreich|oberösterreichische]] [[Attersee]]<nowiki>gemeinde</nowiki> Unterach. Diese wollte kein weiteres Risiko mehr eingehen und schloss die Klamm. Nun werden 400.000 Euro der Länder Oberösterreich (50 Prozent) und Salzburg (30 Prozent) mit den Gemeinden Sankt Gilgen, Steinbach am Attersee und Unterach sowie der Ferienregion Attersee zur Sanierung der Klamm aufgebracht.
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