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Es gab zwar im Erbgesundheitsgesetz ein formales Verbot, die verschiedenen Betätigungsbereiche im Rahmen der Unfruchtbarmachung in Personalunion auszuüben, dennoch sind aber Fälle bekannt, in denen ein Arzt als Amtsarzt Begutachter und Antragssteller, als Beisitzer im Erbgesundheitsgericht in Richterfunktion, als Entscheidungsträger im Berufungsgericht und mitunter auch noch als Operateur tätig wurde. Wieweit das auch für den Reichsgau Salzburg zutrifft, muss derzeit offen bleiben. Gehörte ein Amtsarzt sowohl dem Erbgesundheitsgericht als auch dem Erbgesundheitsobergericht an, war es ihm möglich, über Berufungen gegen eigene Urteile zu entscheiden.
 
Es gab zwar im Erbgesundheitsgesetz ein formales Verbot, die verschiedenen Betätigungsbereiche im Rahmen der Unfruchtbarmachung in Personalunion auszuüben, dennoch sind aber Fälle bekannt, in denen ein Arzt als Amtsarzt Begutachter und Antragssteller, als Beisitzer im Erbgesundheitsgericht in Richterfunktion, als Entscheidungsträger im Berufungsgericht und mitunter auch noch als Operateur tätig wurde. Wieweit das auch für den Reichsgau Salzburg zutrifft, muss derzeit offen bleiben. Gehörte ein Amtsarzt sowohl dem Erbgesundheitsgericht als auch dem Erbgesundheitsobergericht an, war es ihm möglich, über Berufungen gegen eigene Urteile zu entscheiden.
 
==Zahlen und Fakten, Salzburg betreffend==
 
==Zahlen und Fakten, Salzburg betreffend==
Über das Bundesland Salzburg existiert keine umfassende wissenschaftliche Arbeit zu den Themen Gesundheitsamt oder NS-Zwangssterilisation. Dass Zwangssterilisationen auf Basis von Beschlüssen des Erbgesundheitsgerichtes Salzburg durchgeführt wurden und die Amtsärzte und Leiter der Gesundheitsämter auch in Salzburg dabei die treibende Kraft waren, ist jedoch aktenkundig. Bereits im Jahr 1940 nahm Salzburg mit 52 Anträgen auf Sterilisierung die Spitzenposition in der [[Ostmark]] ein, während zur selben Zeit in Wien ganze 13 Sterilisationsanträge vorliegen.  
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Über das Bundesland Salzburg existiert keine umfassende wissenschaftliche Arbeit zu den Themen Gesundheitsamt und NS-Zwangssterilisation. Dass Zwangssterilisationen auf Basis von Beschlüssen des Erbgesundheitsgerichtes Salzburg durchgeführt wurden und die Amtsärzte und Leiter der Gesundheitsämter auch in Salzburg dabei die treibende Kraft waren, ist jedoch aktenkundig. Bereits im Jahr 1940 nahm Salzburg mit 52 Anträgen auf Sterilisierung die Spitzenposition in der [[Ostmark]] ein, während zur selben Zeit in Wien ganze 13 Sterilisationsanträge vorliegen.  
    
Genaue Zahlen über die im Bundesland Salzburg durchgeführten Eingriffe fehlen jedoch. Dokumentiert sind laut [[Walter Reschreiter]] rund 30 im Landeskrankenhaus ausgeführte Zwangssterilisationen an Patienten und Patientinnen der Landesheilanstalt Salzburg. Auch ist die Zwangssterilisation von zwei Bewohnerinnen der Caritasanstalt St. Anton in [[Bruck an der Großglocknerstraße]] aktenkundig.  
 
Genaue Zahlen über die im Bundesland Salzburg durchgeführten Eingriffe fehlen jedoch. Dokumentiert sind laut [[Walter Reschreiter]] rund 30 im Landeskrankenhaus ausgeführte Zwangssterilisationen an Patienten und Patientinnen der Landesheilanstalt Salzburg. Auch ist die Zwangssterilisation von zwei Bewohnerinnen der Caritasanstalt St. Anton in [[Bruck an der Großglocknerstraße]] aktenkundig.  
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