Es gab zwar im Erbgesundheitsgesetz ein formales Verbot, die verschiedenen Betätigungsbereiche im Rahmen der Unfruchtbarmachung in Personalunion auszuüben, dennoch sind aber Fälle bekannt, in denen ein Arzt als Amtsarzt Begutachter und Antragssteller, als Beisitzer im Erbgesundheitsgericht in Richterfunktion, als Entscheidungsträger im Berufungsgericht und mitunter auch noch als Operateur tätig wurde. Wieweit das auch für den Reichsgau Salzburg zutrifft, muss derzeit offen bleiben. Gehörte ein Amtsarzt sowohl dem Erbgesundheitsgericht als auch dem Erbgesundheitsobergericht an, war es ihm möglich, über Berufungen gegen eigene Urteile zu entscheiden. | Es gab zwar im Erbgesundheitsgesetz ein formales Verbot, die verschiedenen Betätigungsbereiche im Rahmen der Unfruchtbarmachung in Personalunion auszuüben, dennoch sind aber Fälle bekannt, in denen ein Arzt als Amtsarzt Begutachter und Antragssteller, als Beisitzer im Erbgesundheitsgericht in Richterfunktion, als Entscheidungsträger im Berufungsgericht und mitunter auch noch als Operateur tätig wurde. Wieweit das auch für den Reichsgau Salzburg zutrifft, muss derzeit offen bleiben. Gehörte ein Amtsarzt sowohl dem Erbgesundheitsgericht als auch dem Erbgesundheitsobergericht an, war es ihm möglich, über Berufungen gegen eigene Urteile zu entscheiden. |