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Es gab zwar im Erbgesundheitsgesetz ein formales Verbot, die verschiedenen Betätigungsbereiche im Rahmen der Unfruchtbarmachung in Personalunion auszuüben, dennoch sind aber Fälle bekannt, in denen ein Arzt als Amtsarzt Begutachter und Antragssteller, als Beisitzer im Erbgesundheitsgericht in Richterfunktion, als Entscheidungsträger im Berufungsgericht und mitunter auch noch als Operateur tätig wurde. Wieweit das auch für den Reichsgau Salzburg zutrifft, muss derzeit offen bleiben. Gehörte ein Amtsarzt sowohl dem Erbgesundheitsgericht als auch dem Erbgesundheitsobergericht an, war es ihm möglich, über Berufungen gegen eigene Urteile zu entscheiden.
 
Es gab zwar im Erbgesundheitsgesetz ein formales Verbot, die verschiedenen Betätigungsbereiche im Rahmen der Unfruchtbarmachung in Personalunion auszuüben, dennoch sind aber Fälle bekannt, in denen ein Arzt als Amtsarzt Begutachter und Antragssteller, als Beisitzer im Erbgesundheitsgericht in Richterfunktion, als Entscheidungsträger im Berufungsgericht und mitunter auch noch als Operateur tätig wurde. Wieweit das auch für den Reichsgau Salzburg zutrifft, muss derzeit offen bleiben. Gehörte ein Amtsarzt sowohl dem Erbgesundheitsgericht als auch dem Erbgesundheitsobergericht an, war es ihm möglich, über Berufungen gegen eigene Urteile zu entscheiden.
 
==Zahlen und Fakten, Salzburg betreffend==
 
==Zahlen und Fakten, Salzburg betreffend==
Über das Bundesland Salzburg existiert keine umfassende wissenschaftliche Arbeit zum Thema NS-Zwangssterilisation. Dass Zwangssterilisationen auf Basis von Beschlüssen des Erbgesundheitsgerichtes Salzburg durchgeführt wurden, ist jedoch aktenkundig. Bereits im Jahr 1940 nahm Salzburg mit 52 Anträgen auf Sterilisierung die Spitzenposition in der [[Ostmark]] ein, während zur selben Zeit in Wien ganze 13 Sterilisationsanträge vorliegen. Genaue Zahlen über die durchgeführten Eingriffe fehlen jedoch. Dokumentiert sind laut [[Walter Reschreiter]] rund 30 im Landeskrankenhaus ausgeführte Zwangssterilisationen an Patienten und Patientinnen der Landesheilanstalt Salzburg. Auch ist die Zwangssterilisation von zwei Bewohnerinnen der Caritasanstalt St. Anton in [[Bruck an der Großglocknerstraße]] aktenkundig.  
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Über das Bundesland Salzburg existiert keine umfassende wissenschaftliche Arbeit zu den Themen Gesundheitsamt oder NS-Zwangssterilisation. Dass Zwangssterilisationen auf Basis von Beschlüssen des Erbgesundheitsgerichtes Salzburg durchgeführt wurden und die Amtsärzte und Leiter der Gesundheitsämter auch in Salzburg dabei die treibende Kraft waren, ist jedoch aktenkundig. Bereits im Jahr 1940 nahm Salzburg mit 52 Anträgen auf Sterilisierung die Spitzenposition in der [[Ostmark]] ein, während zur selben Zeit in Wien ganze 13 Sterilisationsanträge vorliegen.  
Man nimmt an, dass rund 1 % der an Frauen durchgeführten Eingriffe zum Tode führten. In Salzburg ist der Tod einer Patientin der Landesheilanstalt infolge der Zwangssterilisation nachgewiesen. Widerstand gegen diese Zwangsmaßnahme kam in Salzburg ausschließlich von Seiten der katholischen Kirche.  
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Genaue Zahlen über die im Bundesland Salzburg durchgeführten Eingriffe fehlen jedoch. Dokumentiert sind laut [[Walter Reschreiter]] rund 30 im Landeskrankenhaus ausgeführte Zwangssterilisationen an Patienten und Patientinnen der Landesheilanstalt Salzburg. Auch ist die Zwangssterilisation von zwei Bewohnerinnen der Caritasanstalt St. Anton in [[Bruck an der Großglocknerstraße]] aktenkundig.  
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Man nimmt an, dass rund 1 % der an Frauen durchgeführten Eingriffe zum Tode führten. In Salzburg ist der Tod einer Patientin der Landesheilanstalt infolge der Zwangssterilisation nachgewiesen. Widerstand gegen diese Zwangsmaßnahme kam in Salzburg ausschließlich von Seiten der katholischen Kirche.
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Die in der NS-Zeit tätigen Amtsärzte der Salzburger Gesundheitsämter wurden nach Ende der NS-Zeit nicht belangt und übten jedenfalls in den Bezirken [[Zell am See]] und [[Tamsweg]] auch nach Kriegsende bis zu ihrem Eintritt in den Ruhestand unbehelligt ihre Tätigkeit als Amtsarzt und Leiter des Gesundheitsamtes weiter aus.
 
Die in der NS-Zeit tätigen Amtsärzte der Salzburger Gesundheitsämter wurden nach Ende der NS-Zeit nicht belangt und übten jedenfalls in den Bezirken [[Zell am See]] und [[Tamsweg]] auch nach Kriegsende bis zu ihrem Eintritt in den Ruhestand unbehelligt ihre Tätigkeit als Amtsarzt und Leiter des Gesundheitsamtes weiter aus.
  
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