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Erhebungen im Zusammenhang mit der
 
Erhebungen im Zusammenhang mit der
 
*Verleihung des Ehrenkreuzes der Deutschen Mutter,
 
*Verleihung des Ehrenkreuzes der Deutschen Mutter,
Hilfestellung bei der Ehevermittlung im Rahmen der Tätigkeit der
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*Hilfestellung bei der Ehevermittlung im Rahmen der Tätigkeit der „Biologischen Ehevermittlungszentrale“ und
*„Biologischen Ehevermittlungszentrale“ und
   
*„Hilfe bei der Gattenwahl unter Aufsicht des Rassenpolitischen Amtes der NSDAP“
 
*„Hilfe bei der Gattenwahl unter Aufsicht des Rassenpolitischen Amtes der NSDAP“
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*fördernde Maßnahmen im Rahmen der sogenannten Neubildung deutschen Bauerntums,  
 
*fördernde Maßnahmen im Rahmen der sogenannten Neubildung deutschen Bauerntums,  
 
*die Begutachtung von Umsiedlerkandidaten im Rahmen der Umsiedlung von Volksdeutschen.
 
*die Begutachtung von Umsiedlerkandidaten im Rahmen der Umsiedlung von Volksdeutschen.
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Es ist unschwer zu erkennen, von welchen ideologiegeleiteten Absichten diese Maßnahmen getragen waren: die positive Eugenik - auch als positive Auslese bezeichnet, bezweckte überwiegend die Förderung „gesunden arischen Erbgutes“, mit dem Ziel der Zeugung von im Sinne der „Volksgemeinschaft“  erwünschtem und möglichst zahlreichem Nachwuchs.  
 
Es ist unschwer zu erkennen, von welchen ideologiegeleiteten Absichten diese Maßnahmen getragen waren: die positive Eugenik - auch als positive Auslese bezeichnet, bezweckte überwiegend die Förderung „gesunden arischen Erbgutes“, mit dem Ziel der Zeugung von im Sinne der „Volksgemeinschaft“  erwünschtem und möglichst zahlreichem Nachwuchs.  
 
Im Zuge dieser Ermittlungen und Untersuchungen der Gesundheitsämter wurde die Förderungswürdigkeit der betreffenden Personen geprüft und bestätigt oder abgelehnt. Nach einer Ablehnung blieb es aber nicht dabei, dass die Förderung versagt wurde. Der ablehnende Bescheid löste meist auch Verfolgungsmaßnahmen in Richtung Negativauslese aus.
 
Im Zuge dieser Ermittlungen und Untersuchungen der Gesundheitsämter wurde die Förderungswürdigkeit der betreffenden Personen geprüft und bestätigt oder abgelehnt. Nach einer Ablehnung blieb es aber nicht dabei, dass die Förderung versagt wurde. Der ablehnende Bescheid löste meist auch Verfolgungsmaßnahmen in Richtung Negativauslese aus.
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